Pressemeldung-Bezirksregierung-DetmoldMit Strafverfahren und Ordnungsgeld von bis zu 10.000 Euro müssen zwei illegale Schrottsammler rechnen, die am Samstag, 9. Juli, in Blomberg aufgeflogen sind. Ein Mitarbeiter der Bezirksregierung Detmold hatte die Männer durch Zufall dabei entdeckt, wie sie Schrott und andere Abfälle auf einen Sattelschlepper geladen und für den Transport ins Ausland vorbereitet hatten. Wäre der Transport erfolgreich verlaufen, hätte der deutsche Staat den Abfall unter Umständen kostenpflichtig wieder zurückführen müssen.

 

Dem Bediensteten der Bezirksregierung fiel der Sattelschlepper mit rumänischem Kennzeichen im Bereich der Nederlandstraße in Blomberg auf. Vier Männer waren dabei, den Anhänger mit Abfällen zu beladen. Nachdem der Mitarbeiter der Bezirksregierung einen Streifenwagen der Polizei Blomberg angefordert hatte, kontrollierte er zusammen mit den Polizisten den Lastwagen und die Beteiligten.

 

Das Ergebnis: Der gesamte Auflieger war mit Abfällen beladen, die in Blomberg und Umgebung durch zwei am Geschehen beteiligte rumänische Schrottsammler eingesammelt worden waren. Im Einzelnen handelte es sich um Schrott, Sperrmüll, Altreifen, Alttextilien, Altschuhe und Elektrogeräte. Die Anhörung vor Ort ergab, dass die Abfälle über ein Jahr hinweg gesammelt worden waren und nun nach Rumänien verbracht werden sollten. Die notwendigen Genehmigungen konnten die Beteiligten vor Ort nicht vorlegen. Weiterhin waren die abfallrechtlichen Voraussetzungen für eine Verbringung der Abfälle ins Ausland nicht gegeben. Die verladenen Abfälle wurden also überwiegend illegal eingesammelt. Sie nach Rumänien zu transportieren hätte eine illegale Abfallverbringung dargestellt.

 

Der Mitarbeiter der Bezirksregierung untersagte den Transport der Abfälle ins Ausland, stellte den Auflieger sicher und stoppte die Weiterfahrt des Lastwagens. Am darauf folgenden Montag brachte er den Auflieger zu einer Entladestelle des Kreises Lippe, wo die Abfälle ordnungsgemäß entsorgt wurden. Gegen die Beteiligten werden straf- und ordnungsrechtliche Verfahren eingeleitet.

 

Staat trägt doppelte Kosten – Bevölkerung hilft mit Hinweisen

 

Die Bezirksregierung Detmold weist darauf hin, dass illegale Abfallsammlungen nach wie vor ein Problem darstellen. Das gilt vor allem dann, wenn die Abfälle unerlaubterweise in ausländische Staaten verbracht werden.

 

Zum einen entsteht der Allgemeinheit ein nicht unerheblicher Schaden, da diese Abfälle der heimischen Kreislaufwirtschaft entzogen werden. Zum anderen verschaffen sich die illegal arbeitenden Abfallsammler einen unlauteren wirtschaftlichen Vorteil gegenüber den legal arbeitenden Abfallsammlern, die die erforderlichen Genehmigungen besitzen und sich an entsprechende Auflagen halten.

 

Weiterhin ist unklar, was mit diesen Abfällen passiert, wenn sie ins Ausland verbracht werden. In vielen Fällen illegaler Verbringung werden die Abfälle keiner Verwertung zugeführt, sondern durch wilde Ablagerungen entsorgt. Mehr noch: Sollte sich im Ausland heraus stellen, dass diese Abfälle aus Deutschland stammen, müssen sie von der Bundesrepublik kostenpflichtig zurück geführt und hier ordnungsgemäß entsorgt werden.

 

Daher gilt die Bitte an die Bevölkerung: Seien Sie weiterhin aufmerksam, informieren Sie die Polizei, wenn Sie verdächtige Aktivitäten beobachten.

 

Hintergrund

Die Bezirksregierung leitete im vergangenen Jahr 61 Ordnungswidrigkeitsverfahren zu diesem Thema ein: 31 Verfahren aufgrund illegalen Sammelns, 25 Verfahren wegen der Verstöße gegen Verbringensvorschriften und fünf wegen illegaler Abfallverbringung. Darüber hinaus gibt es weitere Verfahren, die von den Kreisverwaltungen und der kreisfreien Stadt Bielefeld betrieben werden.

 

Die Rückführung der illegal ins Ausland verbrachten Abfälle, übernimmt für ganz Deutschland, in den Fällen wo sich der ursprüngliche Verursacher nicht mehr ermitteln lässt, die Sonderabfallagentur Baden Württemberg GmbH. Sie musste in den vergangenen zwei Jahren nicht aktiv werden. Jedoch hat eine Rückführung aus dem Jahr 2014 bereits Kosten für die Bundesrepublik in Höhe von 325.000 Euro ausgelöst. Weitere Informationen zur Sonderabfallagentur gibt es im Internet unter www.saa.de.