Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind, erhalten ab sofort finanzielle Unterstützung von Land und Bund. Ab Freitag, 27. März, können Unternehmen bei der jeweiligen Bezirksregierung Anträge für die Zuschüsse stellen. Bis zu 25.000 Euro zahlt das Land NRW als Soforthilfe. Damit das Geld schnell ankommt, müssen die Förderanträge online gestellt werden. Zahlungseingänge sind frühestens zum Ende der kommenden Woche (14. KW) möglich.

 

Da die fünf Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen mit mehreren hunderttausend Anträgen rechnen, stehen in den Regierungspräsidien fast 700 Beschäftigte der Landesverwaltung zur Verfügung, um die benötigten Finanzhilfen schnell und unbürokratisch weiterzugeben. Die Anträge werden auch am Wochenende von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bezirksregierungen bearbeitet. Anträge müssen bis zum 30. April gestellt werden. Möglicherweise kann es aufgrund einer hohen Anzahl von Anträgen zu Überlastungen der Internetseite kommen. Die Bezirksregierungen bitten Antragsteller daher um Geduld.

 

In einem historischen Kraftakt unterstützen Bundesregierung und Landesregierung in der Corona-Krise kleine und mittlere Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen Nordrhein-Westfalens. Das Angebot richtet sich ebenso an Freiberufler und Solo-Selbstständige. Kleinunternehmer erhalten somit aus dem Programm des Bundes Zuschüsse in Höhe von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro. Mit „NRW-Soforthilfe 2020“ stockt die Landesregierung dieses Programm nochmals auf, um heimische Unternehmen mit zehn bis 50 Beschäftigten mit je 25.000 Euro zu unterstützen.

 

Die dringend benötigte Hilfe wird in den kommenden 3 Monaten gewährt und sieht folgende Zuschüsse vor:

  • Bis zu 5 Beschäftigte: 9.000 Euro (Bundesmittel)
  • Bis zu 10 Beschäftigte: 15.000 Euro (Bundesmittel)
  • Bis zu 50 Beschäftigte: 25.000 Euro (Landesmittel)

 

Voraussetzungen

  • Mehr als die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 1. März sind durch die Corona-Krise weggefallen oder
  • der Umsatz hat sich im Vergleich zum Vorjahresmonat halbiert oder
  • der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung massiv eingeschränkt oder
  • Zahlungsverpflichtungen können nicht erfüllt werden, zum Beispiel: Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten.

 

Wie wird die Zahl der Mitarbeiter berechnet?

Stichtag für die Berechnung der Mitarbeiterzahl ist der 31. Dezember 2019. Zur Umrechnung von Teilzeitkräften und 450 Euro-Jobs in Vollzeitbeschäftigte:

  • Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5
  • Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75
  • Mitarbeiter über 30 Stunden & Auszubildende = Faktor 1
  • Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3
  • Der/Die Unternehmer/in selbst ist mitzuzählen.

 

Welche Informationen sind für den Antrag wichtig?

  • Amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)
  • Handelsregisternummer oder andere Registernummer sowie das zugehörige Amtsgericht
  • Steuernummer des Unternehmens und Steuer-ID eines der Eigentümer
  • Bankverbindung für die Auszahlung
  • Anzahl der Beschäftigten
  • Eine sogenannte De-Minimis-Erklärung ist nicht erforderlich.

 

Wie kann der Antrag gestellt werden?

Der Antrag kann online ausgefüllt werden. Es müssen keine Dokumente hochgeladen werden. Den Antrag finden Sie unter: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

 

Welche Fristen gibt es?

Ab Freitag (27. März 2020) können die Anträge online gestellt werden. Die Anträge werden auch am Wochenende von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bezirksregierung bearbeitet. Anträge müssen bis zum 30. April gestellt werden.

 

Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen des Antrags benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Kammer

Ansprechpartner bei den zuständigen Industrie- und Handelskammern

  • IHK Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld: 0521 / 554-450 (auch am Samstag) – Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.ostwestfalen.ihk.de/hinweise-zum-coronavirus/
  • IHK Lippe zu Detmold: 05231 / 76 01 94 – Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.detmold.ihk.de/coronavirus-soforthilfen-nrw-4745128

Ansprechpartner und Informationen bei der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld

 

Wenn Sie Fragen zu Ihrem Bescheid der Bezirksregierung Detmold haben, wenden Sie sich bitte an die Hotline der Bezirksregierung Detmold unter 05231 / 71 -3480 (auch am Samstag).

 

Wo kann ich mich weiter informieren?

Eine Übersicht zu Bürgschaften, Bürgschaftsbank, KfW-Kredite, Steuerstundungen, Entschädigungen für Quarantäne und Beteiligungskapital für Kleinunternehmen gibt es auf dem Informationsportal des NRW-Wirtschaftsministeriums unter

https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

https://www.wirtschaft.nrw/corona

 

Mit der Gesamthilfe von Bund und Land wird nahezu jeder 2. Arbeitsplatz in Nordrhein-Westfalen unterstützt.