Weiterbildung ist heutzutage in allen Bereichen erforderlich – doch das ist immer auch eine Frage der Finanzierung. Erwerbstätige in kleinen und mittleren Betrieben profitieren ab sofort von den neuen Konditionen des Bildungsschecks, einem Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen. Seit 2006 werden unter bestimmten Voraussetzungen 50 Prozent der Kosten, maximal 500 Euro für Weiterbildungsmaßnahmen bezuschusst.
Neu ist jetzt der Personenkreis, der davon profitiert. Ab Ende April 2018 können auch Selbstständige das Programm nutzen. Und auch alle Erwerbstätigen aus Betrieben bis maximal 249 Mitarbeitern, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen nicht über 40.000 Euro liegt, profitieren von den neuen Konditionen.
Neu seit dem 30. April ist nämlich die Förderhäufigkeit des Programms: Berechtigte Beschäftigte können jetzt pro Kalenderjahr einen Bildungsscheck beantragen, zuvor war dies nur alle zwei Jahre möglich. Außerdem wurden neue Bildungsformate in die Förderung mit aufgenommen. Unterstützt werden jetzt auch E-Learning- und Blended-Learning-Qualifikationsangebote.
Geblieben sind die Zugangsmöglichkeiten: Eine Förderung kann sowohl über den individuellen, das heißt durch die Arbeitnehmer selbst, als auch über den betrieblichen Weg beantragt werden. Hier haben sich die Bedingungen für die kleinen und mittleren Unternehmen verbessert. Bis zu zehn Bildungsschecks können jetzt pro Kalenderjahr für Mitarbeiter beantragt werden – und zwar für alle, die Einkommensgrenzen entfallen bei diesem betrieblichen Zugang. Unter bestimmten Voraussetzungen werden nach den neuen Konditionen auch betriebsinterne Schulungen gefördert.
Weitere Details zum Bildungsscheck und auch zum bundesweiten Förderprogramm „Bildungsprämie“ teilen die zuständigen Beratungsstellen mit, einsehbar unter www.lippe-bildungskompass.de. Die Bildungsberatungsstelle des Kreises Lippe ist zu erreichen unter 05231 62-359 oder 62-362 oder per Mail unter b.bugiel@kreis-lippe.de oder a.mai@kreis-lippe.de.