Das Virus betrifft Wiederkäuer, insbesondere Rinder, Schafe und Ziegen. Bei Verdacht müssen Tierhalter einen Tierarzt und das Veterinäramt informieren. Tierärzte können vorbeugend impfen. Der Erreger ist für den Menschen nicht gefährlich. Der Kreis Lippe hält einen Ausbruch der Blauzungenkrankheit im Kreisgebiet für möglich. Momentan gibt es drei Verdachtsfälle bei Schafen, die aktuell noch auf das Virus der Krankheit untersucht werden.
In den Nachbarkreisen gibt es bereits 29 Fälle (Stand: 22.07.2024, 10.30 Uhr) bei Rindern und Schafen. Die Blauzungenkrankheit ist eine virusbedingte Krankheit der Wiederkäuer und betrifft insbesondere Rinder, Schafe und Ziegen. Das Virus wird nicht direkt von Tier zu Tier, sondern über kleine, blutsaugende Mücken, sogenannte Gnitzen, übertragen. Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen nicht gefährlich.
Erste Symptome bei Schafen sind circa sieben bis acht Tage nach der Infektion zu beobachten. Dazu gehören eine erhöhte Körpertemperatur, Apathie und Absonderung von der Herde sowie typische Veränderungen der Schleimhäute. Es kommt zur Schwellung der Maulschleimhäute, vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Die Zunge und der Hals können anschwellen und die Zunge kann aus dem Maul hängen. Der Kronsaum, ein Teil des Hufs, kann sich entzünden und es kommt zu Lahmheiten. Tragende Tiere können ihren ungeborenen Nachwuchs verlieren.
Die Symptome bei Rindern sind Entzündungen der Zitzenhaut und der Schleimhäute im Bereich der Augenlider, Maulhöhle und Genitalien mit Bläschenbildung und Ablösungen der Schleimhäute insbesondere an Zunge, Maul und Kronsaum. Die Symptome ähneln denen der Maul- und Klauenseuche. Das Virus bleibt in den Tieren in der Regel 100 Tage aktiv. Die Krankheit kann ausheilen. Anschließend bilden die Tiere eine belastbare Immunität aus.
Sollten Tierhalter den Verdacht haben, dass sich ihr Tiere mit dem Virus der Blauzungenkrankheit infiziert haben, sind die Tiere zu separieren, ein Tierarzt zur Probennahme und Behandlung der kranken Tiere hinzuzuziehen und das Veterinäramt über den Verdacht zu informieren. Außerdem gibt es eine vorbeugende Impfung, um die Tiere zu schützen und die Verbreitung der Krankheit zu reduzieren. Die Tierseuchenkasse beteiligt sich mit einem Anteil an den entstehenden Kosten der Impfung.