StaatswillkürLeider gibt es wieder mal ein Beispiel aus der EU Gesetzgebung, welches zum Nachteil der Verbraucher ausfällt. Das EU Parlamant hat eine Richtlinie zum Nachteil von Urlaubern erlassen. Der ursprüngliche Plan war eine Änderung, um Urlaubsreisende besser abzusichern. Herausgekommen ist ein Gesetzesmonster, welches deutliche Verschlechterungen zum bisherigen Schutz der Verbraucher mit sich bringt.

 

Kostenerhöhung kurz vor Reiseantritt möglich

Was sich die EU da erlaubt hat, ist wirklich eine Gemeinheit für alle Urlauber!
Die Erneuerung der Pauschalreiserichtlinie ermöglicht es Reiseveranstaltern nämlich, kurz vor der Abreise noch mal die Preise zu erhöhen. So können Pauschalreisen bis 20 Tage vor der Abreise um ganze acht Prozent mehr kosten, als man ursprünglich gezahlt hat. Hat man beispielsweise eine Reise für 3000 Euro gebucht, können bis zu 240 Euro dazukommen. Dabei haben die Reisenden kein Recht zu widersprechen! Doch wie ist so was überhaupt möglich?

 

Die Preiserhöhung kann von den Veranstaltern durch verschiedene Gründe gerechtfertigt werden. Dazu gehören z. B. steigende Treibstoffpreise, höhere Abgaben am Flughafen sowie veränderte Wechselkurse. Die Reisenden dürfen die Reise in dem Fall zwar stornieren, aber so kurz vor dem Reisebeginn ist es schwer ein neues Angebot zu finden. Doch das ist noch lange nicht alles. Die neue Richtlinie erlaubt es Veranstaltern auch, Änderungen am Leistungsumfang vorzunehmen. Kleinere „unwesentliche“ Abweichungen von der gebuchten Reise müssen ebenfalls von Reisenden akzeptiert werden. Diese Änderungen kann der Veranstalter theoretisch sogar einen Tag vor dem Reiseantritt vornehmen. In diesem Fall ist eine kostenlose Stornierung gar nicht mehr möglich.

 

Zusätzlich wurde auch noch der Schutz der Verbraucher massiv eingeschränkt, da Einzelleistungen, wie Hotelübernachtungen oder Ferienwohnungen nicht mehr unter den Schutz des Reiserechts fallen. Somit ist es hier möglich, das der Gerichtsstand ins Ausland verlegt wird – bisher war dies auf Deutschland festgelegt. Weiterhin entfällt der Insolvenzschutz für diese Einzelleistungen.

 

Reisebüros gezwungen nach Haftung zu beraten
Das Gesetz bringt auch für die Reisebüros gravierende Veränderungen mit sich. So muss jedem Kunden bei Buchung eines von sieben verschiedenen Formblättern ausgehändigt werden. Es verändert sich auch die Haftung des Reisebüro gewaltig, so dass die meisten der unabhängigen Reisebüro Ihren Betrieb einstellen werden müssen. Auf diese Weise wird auch in den unabhängigen Reisebüros zukünftig nicht mehr nach dem Kundenwohl beraten werden können, sondern nur noch nach Grundlagen der Haftung.

 

Petition bis zum 20. Dezember

All diese Punkte sind für uns als Reisebüro und für den Verbraucher einfach nicht hinzunehmen! Daher wurde am 22. November 2016 eine Petition auf der Internetseite des Deutschen Bundestages gestartet und wir, Ihre Blomberger Reisebüros, möchten dazu aufrufen diese zu zeichnen.
Bis zum 20. Dezember 2016 (!) ist das unter
http://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2016/_11/_17/Petition_68543.nc.html
möglich, oder Sie kommen persönlich bei uns vorbei und unterschreiben auf den hier ausliegenden Listen.
Wir danken allen Unterzeichnern für Ihre Unterstützung !
Reisebüro Köhne, Rosenstr. 4-6
Reiseservice Krull, Kurzer Steinweg 6
Reisebüro Niggemann, Neue Torstr. 13

 

Nicht nur, ABER AUCH, um die Blomberger Reisebüros zu unterstützen, sollten hier alle Blomberger kräftig die Werbetrommel rühren und zumindest den Link zur online-Petition verbreiten – es geht auch um IHREN Urlaub.