Die Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie ist weiterhin Arbeits-Schwerpunkt im Deutschen Bundestag. Am Freitag berät das Parlament über das „Dritte Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise“. Dieses Gesetz bringt nach Ansicht der Bundestagsabgeordneten Kerstin Vieregge wichtige Unterstützung in der Corona-Krise. Es setzt die Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 3. Februar 2021 um.

 

Unter anderem sieht das Gesetz die Verlängerung der gewährten Umsatzsteuersatzermäßigung für Gastronomie und Hotellerie bis zum 31. Dezember 2022 vor. Außerdem soll für jedes im Jahr 2021 kindergeldberechtigte Kind ein Kinderbonus von 150 Euro gewährt werden. Schließlich wird der steuerliche Verlustrücktrag für die Steuerjahre 2020 und 2021 nochmals erweitert und auf 10 Mio. Euro bei Einzelveranlagung und 20 Mio. Euro bei Zusammenveranlagung angehoben.

 

Dazu erklärt Kerstin Vieregge: „Die Krise dauert an. Also muss weiter geholfen werden. Die Erweiterung des Verlustrücktrags ist dabei ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Wirtschaftskrise. Er verschafft zielgenau den Betrieben Liquidität, die vor der Krise hohe Steuern bezahlt haben. Auch die Verlängerung der Umsatzsteuerermäßigung auf Speisen in Gaststätten und Hotels ist ein unbedingt notwendiger Schritt.

 

Gastronomiebetriebe sind von der Corona-Krise besonders betroffen und können durch die bestehenden Schließungen von der derzeitigen Mehrwertsteuersenkung nicht profitieren. Deshalb ist es richtig die Umsatzsteuerermäßigung zu verlängern. Schließlich ist auch der Kinderbonus für kleine und mittlere Einkommen eine wichtige Maßnahme. Er unterstützt Familien, sorgt für Konsum und hilft damit dem Einzelhandel.“

 

Pressemeldung: Kerstin Vieregge MdB.