Der Bundesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) und Kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Christian Haase MdB zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung:

 

„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat das Zeug zum Befreiungsschlag für die kommunalen Haushalte: Den Kommunen dürfen damit keine Aufgaben direkt übertragen oder bestehende Aufgaben erheblich erweitert werden, ohne dass der damit verbundene Mehraufwand finanziell ausgeglichen wird. Dies ist zum Beispiel aktuell beim Angehörigenentlastungsgesetz nicht der Fall. Der Bund ist nach diesem Urteil klug beraten, das Durchgriffsverbot endlich konsequent umzusetzen. Auch bei der Umsetzung des geplanten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern sind die vom Bundesverfassungsgericht normierten Grundsätze zwingend einzuhalten. Die Kommunen können diese Aufgaben nur stemmen, wenn auch die dafür erforderlichen finanziellen Mittel bereitgestellt werden.“

 

Pressemeldung: KPV.

 

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