Energierechnungen müssen pünktlich sein
Strom- und Gaskunden müssen Jahres- und Schlussrechnungen innerhalb von sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums oder des Lieferverhältnisses erhalten. Dass Energieversorger diese gesetzliche Regelung nicht einfach missachten können, bestätigt ein nun rechtskräftig gewordenes Urteil des Landgerichts Hamburg (AZ: 312 O 43/13) gegen Tchibo. Das Unternehmen hatte sich auch als Energielieferant betätigt und einem Gaskunden erst […]