Eintrag der Entscheidung zur Organspende muss verpflichtend sein
Die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) begrüßt die vom Bundestag beschlossene Einrichtung eines Registers für Erklärungen zur Organspende. In einem Beschluss der Kammerversammlung forderten die Delegierten heute in Münster zusätzlich, dass der Eintrag einer Entscheidung zur Organspende verpflichtend gemacht werden müsse. „Die individuelle Entscheidung muss für den Fall der Fälle sicher dokumentiert und leicht aufzufinden sein. Wer […]