Die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Gefahrenabwehr des Regionalforstamtes OWL, die das Betreten der Wälder in Ostwestfalen-Lippe untersagte, wurde nicht verlängert. Die Wälder in dieser Region – und damit auch die Wälder des Landesverbandes Lippe – können ab dem 1. März 2018 wieder zum Zweck der Erholung betreten werden. Die Forstabteilung des Landesverbandes Lippe bittet Wanderer, Spaziergänger, […]