E-Rechnungen an die Verwaltung – Übergangsfrist bis 2020.
Ab April 2020 können öffentliche Auftraggeber in Nordrhein-Westfalen ausschließlich die Ausstellung von elektronischen Rechnungen verlangen. Das sieht eine aktuelle Ergänzung des E-Government-Gesetzes NRW vor (GV.NRW, Ausgabe 2018, Nr. 18). Die Vorschrift gilt unabhängig vom Rechnungsbetrag und von der Betriebsgröße des Auftragnehmers. Damit betrifft die Gesetzesänderung alle Unternehmen, die gegenüber dem Land, den Gemeinden und ihren […]