21.07.2016 Die Stadt Blomberg beabsichtigt einen Teilbereich der öffentlichen Straße „Hellweg“ – Gemarkung Blomberg, Flur 15, Flurstück 1037 (tlw.). nach § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) vom 23.09.1995 in der z.Zt geltenden Fassung einzuziehen. Das Teilstück hat für die in dem einzuziehenden Bereich anliegenden Grundstücke als öffentliche Straße keinerlei Verkehrsbedeutung mehr und […]