Pünktlichkeit erspart Ordnungsgeld
Kapitalgesellschaften müssen spätestens zum Jahresende 2017 ihren Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 offenlegen. Die Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold verweist in diesem Zusammenhang auf eine wichtige gesetzliche Neuerung. „Die Offenlegung“, informiert IHK-Mitarbeiter Frank Lumma, „bezieht sich nur noch auf den festgestellten oder gebilligten Jahresabschluss.“ Es sei nicht mehr zulässig, zum Zwecke der Fristwahrung ungeprüfte […]