Im vergangenen Jahr hat der Kreistag des Kreises Lippe der Gründung einer so genannten Infrastrukturgesellschaft zugestimmt, die bei der kommunalen Verkehrsgesellschaft Lippe mbH (KVG) angegliedert werden soll. Gemäß § 3 Abs.1 ÖPNVG NRW ist der Kreis Lippe Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV in Lippe. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe hat der Kreis Lippe die KVG im Jahr 1996 eingesetzt. Die KVG ist auch zuständig dafür, die über das Kreisgebiet verteilten Linienbündel auszuschreiben und an entsprechende Busunternehmen als Betreiber zu vergeben.

 

Das Argument für die Schaffung der Infrastrukturgesellschaft war die Vorgabe der Clean Vehicle Directive der Europäischen Union (CVD). Aufgrund dieser CVD sind in Zukunft größtenteils so genannte „saubere Antriebe“ erforderlich. Hiernach gilt für die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge im ÖPNV bis 2025 eine Quote von 45% so genannte „Saubere Fahrzeuge“, im Anschlusszeitraum bis 2030 eine Quote von 65%. Diese Vorgaben sollen im Kreis Lippe durch Batterieelektrische Busse erfüllt werden.

 

Geplant ist, dass die Infrastrukturgesellschaft 39 batteriebetriebene Busse (E-Busse) beschafft und den Betreibern der Busverkehrs-Linienbündel bereitstellt. Dadurch soll den Busunternehmen die Möglichkeit eröffnet werden, sich nicht um die Beschaffung der E-Busse und deren Finanzierung kümmern zu müssen. Für die 39 E-Busse werden Gesamtkosten von 24,57 Mio. € erwartet, wovon 80 % der über einen konventionellen Diesel hinaus gehenden Kosten gefördert werden. Insofern würde ein Eigenanteil für die KVG von 13,96 Mio. € verbleiben.

 

Hinzu kämen die veranschlagten Kosten für Betriebshöfe und das Lademanagement in Höhe von 2 Mio. €, wovon nach entsprechender Förderung ein Eigenanteil von 1,2 Mio. € verbliebe. Die Busse sollen incl. so genannter LCC-Verträgen (Life Cycle Cost) angeschafft werden. Es werden von den Herstellern Reparatur und Wartung übernommen und eine vorgegebene Bereitschaftsquote garantiert. Diese Verträge sind mit zusätzlichen Kosten von 4,07 Mio. € pro Jahr veranschlagt. Hinzu kommen Personalkosten im Overhead-Bereich der KVG zum Betrieb der Infrastrukturgesellschaft.

 

Gesellschafter der KVG sind im Wesentlichen die lippischen Kommunen und vor allem der Kreis Lippe. Verluste der KVG werden von diesen Gesellschaftern getragen. Die Verpflichtung aus der CVD soll nach der jüngst abgeschlossenen Branchenvereinbarung durch alle Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen Landes- oder Bundesweit als Gesamtheit erfüllt werden. Es ist absehbar, dass die Branchenvereinbarung über einen zweiten Referenzzeitraum bis 31.12.2030 verlängert wird. Laut Verkehrsministerium NRW ist davon auszugehen, dass die CVD in Summe überfüllt wird und daher aufgrund der Branchenvereinbarung Freistellungen in Aussicht stehen.

 

Aufgrund der höheren Quote von E-Bussen im städtischen Bereich wird es vor allem im ländlichen Raum zu Freistellungen kommen. Eine Notwendigkeit ergibt sich insofern nicht mehr für die Anschaffung von E-Bussen durch die KVG. Hinzukommt, dass die privaten Bus-Anbieter die ausgeschriebenen LCC-Verträge als zu teuer empfinden und den Betrieb in eigener Verantwortung günstiger organisieren können. Zu bedenken sind schließlich auch die hohen Overhead-Kosten bei der KVG für Aufbau, Betreuung der Ladeinfrastruktur und Administration. Die CDU-Fraktion im lippischen Kreistag spricht sich daher dafür aus, die Ausschreibung der E-Busse abzubrechen und die Infrastrukturgesellschaft gar nicht erst operativ tätig werden zu lassen. Hierdurch kann kommunales Geld für die Städte und Gemeinden gespart werden.

 

Pressemitteilung der CDU-Kreistagsfraktion Lippe

 

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