Der Bundestagsabgeordnete Christian Haase.

Rechtsanspruch muss unter Berücksichtigung der Vielfalt vor Ort umgesetzt werden.

 

Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Freitag das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter beschlossen. Dazu erklärt der Bundesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der Union (KPV) und kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Christian Haase:

 

„Die Kommunen sind der Zeit weit voraus: Bereits vor Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter unterstützen die Kommunen mit finanzieller Unterstützung von Bund und Ländern vor Ort mit flexiblen und guten Angeboten das gesellschaftspolitische Ziel, mit ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten die individuelle Förderung der Kinder zu stärken, die Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen und die Chancengerechtigkeit zu verbessern.

 

Wir begrüßen, dass sich der Bund weiterhin an den hohen öffentlichen Investitionsausgaben und zudem mit aufwachsenden Festbeträgen auch an den Betriebsausgaben beteiligen wird. Hilfreich ist auch, dass die Frist zum Abruf der Bonusmittel aus dem Konjunkturpaket 2020 um ein Jahr bis Ende 2022 verlängert wird, um den Kommunen mehr Zeit zum Mittelabruf zu geben.

 

Mit dem heutigen Gesetzesbeschluss macht der Deutsche Bundestag den Weg frei, dass Familien und Kommunen bei dieser gesamtgesellschaftlich wichtigen Aufgabe mehr Planungssicherheit bekommen. Wichtig ist, dass der Rechtsanspruch unter Berücksichtigung der Vielfalt vor Ort umgesetzt wird.

 

Das SPD-geführte Bundesfamilienministerium hat es versäumt die angestrebte Bund-Länder-Einigung im Vorfeld zu erzielen. Deshalb bleiben erhebliche Risiken bestehen, die auch die eigentliche Zielstellung des Gesetzes gefährden: Die Länder haben sich bisher verweigert, sich klar zu ihrer weiteren finanziellen Beteiligung und vollen Entlastung der Kommunen zu bekennen. Es ist vollkommen unklar, woher das Personal für den Rechtsanspruch kommen soll.

 

Erhalten die Kommunen keinen finanziellen Ausgleich, drohen entweder den Eltern nicht unwesentliche Gebühren für die Betreuung ihrer Kinder, wodurch die eigentliche Gesetzesintention konterkariert wird, oder eine flächendeckende Anhebung kommunaler Hebesätze auf Grund- und Gewerbesteuer, die unter anderem auch Empfänger staatlicher Transferleistungen erheblich belasten werden und vor Ort zu einer polarisierenden Diskussion gegen Familien führen können. Die Länder haben es nun in der Hand, ihren Teil für eine schnelle und reibungslose Umsetzung des Rechtsanspruches zu erbringen. Eltern, Wirtschaft und Kommunen werden es ihnen danken.“

 

Pressemeldung: KPV.

 

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