Landrat Dr. Axel Lehmann.

Aktuell können sich Mitarbeitende an Schulen und Kitas sowie Reiserückkehrer bis zu 72 Stunden nach ihrer Rückkehr auf das Corona-Virus testen lassen. Hierbei gilt nach Willen des Landes NRW: Die Tests haben über die niedergelassenen Hausärzte zu erfolgen und sollen über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) finanziert werden. Aber: Hausärzte sind nicht verpflichtet, einen Abstrich zu machen – lehnt der Hausarzt dieses ab, bleibt dem Patienten nur die Möglichkeit, sich an die KV zu wenden. Diese kann dann einen Arzt vermitteln, der Abstriche für einen Corona-Test durchführt. Das Gesundheitsamt ist bei diesem Verfahren nach Willen des Landes NRW komplett außen vor. Landrat Dr. Axel Lehmann hält das für einen Fehler. „Wir sind für eine mögliche zweite Welle nur gerüstet, wenn niedergelassene Ärzte und Gesundheitsamt zusammenarbeiten. Das geht aber nicht, wenn Kassen und KV nur den Aufwand der Ärzteschaft vergüten, der Kreis aber von der Refinanzierung ausgeschlossen wird.“

 

Der Landrat erklärt: „Wir stehen weiterhin bereit, unser schon vor Wochen gegebenes Versprechen einzulösen und Fachkräfte in Förderschulen und Kitas einmalig präventiv zu testen. Damit leisten wir zur Bekämpfung der Pandemie deutlich mehr, als der Gesetzgeber von uns fordert. Bislang haben wir diese Tests in 82 Kitas und einer Förderschule durchgeführt und dabei dreimal Infektionsketten frühzeitig unterbrechen können. Für die Testungen der Reiserückkehrer und der Fachkräfte an anderen Schulformen und Kitas, die 14-tägig erfolgen sollen, sind aber die Hausärzte und die Kassenärztliche Vereinigung zuständig. Das sind ohne Reiserückkehrer rund 600 Tests am Tag – eine Herkulesaufgabe für die Ärzte in Lippe. Ich bekräftige daher das Angebot des Kreises, die Kassenärztliche Vereinigung bei der Durchführung aller weiteren Corona-Tests mit unseren mobilen Teams zu unterstützen und die Abstriche direkt an den Schulen durchzuführen. Voraussetzung hierfür ist allerdings ein entsprechendes Amtshilfeersuchen und die gesicherte Kostenübernahme durch die KV.“

 

Für Hausärzte, die sich für die Durchführung von Testungen von Reiserückkehrern aus Nicht-Risikogebieten bereit erklärt haben, ist aber auch noch nicht sicher, ob die Kosten für die Abstriche durch die KV übernommen werden können. Landrat Dr. Lehmann sieht hierzu das Land in der Pflicht, denn: „Auch die Kassenärztliche Vereinigung ist derzeit auf die Freiwilligkeit der Hausärzte angewiesen, diese wiederum wissen noch nicht, ob sie die Kosten refinanzieren können. Diese unklare Ausgangslage schränkt das ganze System erheblich ein und wir verlieren wertvolle Zeit.“ Gleichzeitig kann der Kreis Lippe diese Tests derzeit auch nicht durchführen, weil die Kostenübernahme aufgrund der aktuellen Erlasslage nicht sichergestellt wäre. „Ich erwarte vom Land, dass die Refinanzierung dort gesichert ist, wo qualifiziert getestet wird. Der Kreis Lippe steht bereit, um zu unterstützen – und wir haben in der Vergangenheit bereits bewiesen, wie leistungsfähig wir beim Durchführen der Corona-Tests und beim Durchbrechen von Infektionsketten sind.“