Eine Impfung gegen das Coronavirus bietet Schutz gegen eine Infektion und geimpfte Menschen erleben im Falle eines Impfdurchbruchs einen milderer Krankheitsverlauf. Das Gesundheitsamt des Kreises Lippe appelliert daher an die Lipperinnen und Lipper, für einen Impfschutz zu sorgen, und rät auch dazu, die sogenannte Booster-Impfung wahrzunehmen. Die Gesundheitsministerkonferenz hat beschlossen, dass bestimmten Personengruppen eine dritte Impfung mit einem mRNA-Impfstoff angeboten werden kann. Niedergelassene Ärzte impfen in der eigenen Praxis oder in den Alten- und Pflegeeinrichtungen.

 

Im Kreis Lippe haben bisher rund 4.000 Menschen eine Booster-Impfung erhalten (Stand: 11. Oktober). Grundsätzliche Voraussetzung ist, dass die vollständige Impfserie mindestens sechs Monate zurückliegt. Dann können sich Menschen aus bestimmten Personengruppe impfen lassen, im Überblick sind dies:

  1. a) Personen in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen,
  2. b) Personal in Pflege- und medizinischen Einrichtungen,
  3. c) Personen mit Immunschwäche oder Immunsuppression,
  4. d) Pflegebedürftige in ihrer eigenen Häuslichkeit und Personen über 80 Jahre,
  5. e) Personen, die bei den ersten beiden Impfungen einen Vektorimpfstoff erhalten haben

inkl. Genesene mit einmaliger Vektorimpfung sowie

  1. f) Personen über 60 Jahre nach individueller Abwägung, ärztlicher Beratung und Entscheidung.

Die STIKO hat zudem in der vergangenen Woche mitgeteilt, dass nun auch Menschen ab 70 Jahren sowie Menschen, die einmalig mit Johnson & Johnson geimpft wurden, eine Auffrischungsimpfung erhalten sollten. Für Personen, die mit Johnson & Johnson geimpft wurden, kann diese Auffrischungsimpfung bereits nach vier Wochen erfolgen.

 

Der Kreis Lippe hat unter www.kreis-lippe.de/corona/impfung Informationen und auch eine Liste mit Praxen, die Impfungen gegen das Coronavirus anbieten, zusammengestellt.