Die Corona-Zahlen im Kreis Lippe und in Blomberg sind weiterhin hoch. Das ist der Grund dafür, dass seit dem vergangenen Samstag, 5. Dezember, eine erweiterte Maskenpflicht in Kraft ist. Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung des Kreises Lippe umfasst öffentliche Plätze und Straßen. Wie der Kreis Lippe mitteilt, wurde die Maßnahme nach einem Dialog mit den lippischen Bürgermeistern realisiert.
Landrat: „Notwendigkeit für weitere Maßnahmen“:
Die Bürgermeister haben für die lippischen Kommunen konkrete Straßen und Plätze benannt, an denen nun eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist. Landrat Dr. Axel Lehmann begründet das in einer Pressemitteilung des Kreises folgendermaßen: „Die Inzidenzzahl ist in Lippe weiter hoch und daher besteht die Notwendigkeit für weitere Maßnahmen zum Gesundheitsschutz. Diese Verfügung soll weitere Infektionen verhindern. Gerade mit Blick auf das Weihnachtsgeschäft im Einzelhandel haben wir uns so entschieden und gehen mit dieser Regelung über die Coronaschutzverordnung hinaus.“
Hier müssen in Blomberg Alltagsmasken getragen werden:
Auf Blomberg bezogen ist die Maskenpflicht nun auf folgende Bereiche ausgedehnt worden:
- Bushaltestellen
- Gelände des Schulzentrums an der Ulmenallee
- Gelände der Grundschule am Weinberg
- Gelände der Grundschule Reelkirchen
- Gelände der Grundschule Großenmarpe
- Parkplatzbereich von Marktkauf und Aldi am Schmuckenberger Weg
- Parkplatzbereich des Mix-Markts an der Neuen Torstraße
- Parkplatzbereich von Magowsky an der B1 (Hohenrenner Weg)
- Parkplatzbereich von Lidl an der B1 (Hohenrenner Weg)
- Parkplatzbereich von Nahkauf an der B1 (Barntruper Straße)
- Parkplatzbereich des Raiffeisenmarkts an der B1 (Lehmbrink)
- Parkplatzbereich von Trinkgut an der B1 (Hellweg)
- Parkplatzbereich der Firma Recker an der B1 (Hellweg)
- Parkplatzbereich von Werkers Welt am Bahnhof
- Parkplatzbereich der Evangeliums-Christen-Gemeinde Blomberg im Nederlandpark
- Parkplatzbereich der Freien Evangeliumschristen-Gemeinde an Industriestraße und Dorfstraße
Deshalb ist die Maskenpflicht wichtig:
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung galt zuvor bereits unter anderem in öffentlichen Gebäuden, in Supermärkten und Einzelhandelsgeschäften sowie Arztpraxen. Die Maskenpflicht ist ein zentrales Element zur Bekämpfung des Coronavirus, da Masken, was die Übertragung des Virus anbetrifft, zum Schutz beitragen. „Angesichts der hohen Fallzahlen in den letzten Wochen haben wir die Maskenpflicht entsprechend ausgeweitet. Für uns steht an erster Stelle, dass wir Leben retten und die Menschen so gut es geht vor einer Ansteckung schützen.“, erklärt Blombergs Bürgermeister Christoph Dolle und begründet die Ausweisung konkreter Straßen und Plätze: „An den genannten Orten treffen viele Personen zusammen und deshalb kann die Einhaltung des Mindestabstands nicht immer gewährleistet werden.“ Grundlage für die jetzt getroffenen Maßnahmen ist die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, in der Eckdaten zur Alltagsmaske in Paragraf 3 klar geregelt sind.
Appell vor Verboten – Noch keine generelle Maskenpflicht rund um den Marktplatz:
Bewusst ausgeklammert wurde für Blomberg im Hinblick auf das Tragen einer Alltagsmaske der innerstädtische Bereich rund um den Marktplatz. „Ich appelliere eindringlich an alle Blombergerinnen und Blomberger, ihren Teil zur Eindämmung des Coronavirus beizutragen, Abstände einzuhalten und Masken zu tragen, wo es notwendig und vorgeschrieben ist. Wenn die Zahl der Infizierten in Blomberg aber weiter steigen sollte, behalten wir uns ausdrücklich vor, eine allgemeine Maskenpflicht auch für die komplette Innenstadt zu beschließen“, so Christoph Dolle.
Die Allgemeinverfügung des Kreises Lippe kann unter folgendem Link nachgelesen werden: https://www.kreis-lippe.de/kreis-lippe-wAssets/docs/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/kreisblatt/2020/kreisblatt-119-2020.pdf