Als eine Institution der Grundversorgung bleibt das Jobcenter Lippe weiter für alle Kundinnen und Kunden geöffnet – allerdings wie bisher nicht für den allgemeinen Publikumsverkehr. Insbesondere in Zeiten, in denen es bei vielen Menschen um ihre wirtschaftliche Grundlage geht, möchten wir Sicherheit bieten und für unsere Kundinnen und Kunden da sein – telefonisch, per Mail und wenn es dringend erforderlich ist – auch persönlich (nach vorheriger Terminabsprache).

 

„Termine werden während des Lockdowns bis zum 10. Januar 2021 nur für dringende und unaufschiebbare Angelegenheiten vergeben, um Kontakte weitgehend zu reduzieren“, teilt Stefan Susat, Vorstand des Jobcenters Lippe mit. Diese Regelungen gelten auch für die Tage vom 21. bis 23. Dezember 2020 und für die Tage zwischen den Jahren vom 28. bis zum 30. Dezember 2020. Sie finden die Telefonnummern aller Jobcenter-Standorte auf unserer Homepage. Formulare für die Antragstellung, z.B. von SGB-II-Leistungen, können unter www.jobcenter-lippe.de/formulare.html jederzeit heruntergeladen werden.