Es passiert immer häufiger: Selbst ausgesprochen attraktive Stellen können nicht besetzt werden, weil es an geeigneten Bewerbern fehlt. Vor diesem Hintergrund ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz vom Bundestag beschlossen worden und am 1. März dieses Jahres in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist die erleichterte Gewinnung von Fachkräften aus Drittstaaten, also aus Ländern außerhalb der Europäischen Union.

 

Die aus Sicht der Unternehmen wichtigsten Neuerungen, die das Gesetz mit sich bringt, sind folgende:

– Alle Fachkräfte, Hochschulabsolventen und Personen mit einer qualifizierten Berufsausbildung sollen in Deutschland eine Beschäftigung in ihrem erlernten Beruf ausüben können, wenn ein konkretes Arbeitsplatzangebot besteht. Dazu muss die zuständige deutsche Stelle die Gleichwertigkeit ihrer Qualifikation gegenüber dem entsprechenden deutschen Berufsabschluss feststellen. Selbst wenn die Bewerber von der zuständigen Stelle nur eine teilweise Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikation erhalten, können sie zur Beschäftigungsaufnahme einreisen und müssen zeitnah die Unterschiede ausgleichen.

 

– IT-Spezialisten können unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne formale Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikation eingestellt werden.

 

– Bei der Einstellung von Fachkräften mit Berufsausbildung entfallen die bisherige Beschränkung auf Mangelberufe sowie die bisherige Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit, bei der geprüft wurde, ob für eine Stelle bevorrechtigte Bewerber zur Verfügung stehen.

 

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz enthält weitere spezielle Regelungen für Fachkräfte, die zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland einreisen möchten, für ältere Arbeitnehmer ab 45 Jahren sowie für Auszubildende aus Drittstaaten. Zeitgleich mit dem Gesetz ist ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren eingeführt worden, das innerhalb von zwei Monaten abgeschlossen sein soll. Dazu gibt es für Unternehmen in Nordrhein-Westfalen die Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung in Bonn. Hier werden ausländerrechtliche und arbeitsrechtliche Aufgaben gebündelt.

 

Der Willkommenslotse der IHK Lippe, Gerhard Platt: „Die gute Aus- und Weiterbildung von Arbeitnehmern ist weiterhin das wichtigste Mittel der Fachkräftesicherung, aber die Gewinnung qualifizierter Mitarbeiter am internationalen Arbeitsmarkt gewinnt an Bedeutung. Die Neuerungen sind sehr zu begrüßen.“ Arbeitsmarktexperten prognostizieren einen zukünftigen Wettbewerb der Regionen um zuwandernde Fachkräfte. „Wir in Lippe brauchen unser Licht nicht unter den Scheffel zu stellen. Mit attraktiven Unternehmen und hoher Lebensqualität haben wir eine sehr gute Position“, so Platt abschließend. Weitere Informationen: Gerhard Platt, 05231 7601-46 oder E-Mail: platt@detmold.ihk.de.