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Im Jahr 2022 sind in 17 nordrhein-westfälischen Betrieben des Verarbeitenden Gewerbes 17 900 Tonnen Leb- und Honigkuchen u. ä. Waren hergestellt worden. Das waren 1 300 Tonnen bzw. 8,1 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Rein rechnerisch würde die Menge ausreichen, um jede Einwohnerin und jeden Einwohner des Landes im Jahr mit knapp einem Kilogramm Leb- und Honigkuchen zu versorgen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, war der Absatzwert mit 77,1 Millionen Euro nominal um 15,5 Millionen Euro bzw. 25,1 Prozent höher als im Jahr 2021.

 

Gegenüber dem Jahr 2019 hat sich die Absatzmenge um 1 700 Tonnen (−8,5 Prozent) verringert; während der Absatzwert nominal um 14,8 Millionen Euro (+23,8 Prozent) stieg. Der durchschnittliche Absatzwert je Kilogramm Leb- und Honigkuchen war mit 4,30 Euro um 15,7 Prozent höher als ein Jahr zuvor und um 35,3 Prozent höher als im Jahr 2019. Bundesweit wurden im vergangenen Jahr 87 600 Tonnen (+3,6 Prozent gegenüber 2021) Leb- und Honigkuchen mit einem Absatzwert von 282,4 Millionen Euro (+12,7 Prozent) hergestellt; der Anteil des in Nordrhein-Westfalen hergestellten Leb- und Honigkuchens an der bundesweit produzierten Menge lag bei 20,5 Prozent (2021: 19,6 Prozent).

 

Wie das Statistische Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse weiter mitteilt, sind in den ersten drei Quartalen 2023 in 15 nordrhein-westfälischen Betrieben mit 13 300 Tonnen in etwa so viele Leb- und Honigkuchen u. ä. Waren hergestellt worden wie im entsprechenden Vorjahreszeitraum (−6 Tonnen; −0,0 Prozent), während der Absatzwert von 59,3 Millionen Euro nominal um 5,8 Millionen Euro (+10,9 Prozent) höher war. Der durchschnittliche Absatzwert pro Kilogramm Leb- und Honigkuchen stieg gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum um 10,9 Prozent und gegenüber den ersten drei Quartalen 2019 um 46,8 Prozent auf 4,45 Euro.

 

Die genannten Ergebnisse beziehen sich auf Betriebe von Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes mit im Allgemeinen 20 oder mehr Beschäftigten. Der Wert der zum Absatz bestimmten Produktion wird unter Zugrundelegung des im Berichtszeitraum erzielten oder zum Zeitpunkt des Absatzes erzielbaren Verkaufspreises ab Werk berechnet. (IT.NRW)