Kerstin Vieregge begrüßt die praktische Anwendung der Technologie, womit die Notwendigkeit einer zweiten Gesundheitskarte umgangen wird.
Eltern von Trennungskindern haben im Alltag bereits viele Hürden zu meistern. Insbesondere ist neben der aufgeteilten Sorge um das gemeinsame Kind vor allem die ständige Organisation eines geregelten Ablaufs zu bewältigen, wenn das Kind zeitweise bei dem einen oder anderen Elternteil wohnt. Nicht nur die Kinder wechseln dann regelmäßig den Wohnort, sondern auch Kleidung, Schulsachen, Kuscheltiere und eben auch wichtige Dokumente wie bspw. die elektronische Gesundheitskarte.
„Viele Eltern belastet das und gerade die elektronische Gesundheitskarte ist notwendig für jegliche ärztliche Untersuchung“, sagt Vieregge. „Leider steht pro Person per Gesetz nur eine Karte zur Verfügung. Vergessen heißt also, dass das Kind möglicherweise nicht behandelt werden kann“, fährt Vieregge fort.
Viele Eltern würden sich hier über eine mögliche Entlastung freuen. Durch den Regierungswechsel in der öffentlichen Debatte untergangen ist aber, dass es diese Entlastung ab dem 1. Januar 2024 geben wird. Dann greifen die digitalen Identitäten, die noch von der Vorgängerregierung in das sog. Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz gegossen wurden. „Was sperrig klingt, hat eine enorm praktische Implikation“, weiß Vieregge. Der Versicherungsnachweis kann dann zukünftig durch eine digitale Identität anstelle einer elektronischen Gesundheitskarte erbracht werden.
Davon profitieren dann Eltern von Trennungskindern und weitere Personengruppen, die bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen typischerweise von unterschiedlichen Betreuungspersonen unterstützt werden (z. B. Pflegebedürftige). Fehlt einmal die Karte, kann die digitale Identität auf einem mobilen Endgerät des Kindes oder der unterstützten Person als Versicherungsnachweis dienen. Zusätzlich kann die Speichern auch auf dem mobilen Endgerät der Eltern oder einer unterstützenden Personengruppe erfolgen. In weniger als zwei Jahren wird die dafür notwendige technische Infrastruktur stehen.
Pressemeldung: Kerstin Vieregge MdB.
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