Das Bundeskabinett hat sich in seiner  Sitzung Mittwoch, den 22. August 2018, mit den Auswirkungen des im vergangenen Jahr reformierten Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) befasst. Dazu erklärt der Bundesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) und der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Christian Haase MdB:

 

„Das Ziel, die Unterstützung aller Kinder alleinerziehender Elternteile bei ausbleibendem Barunterhalt (durch Leistungen nach dem UVG oder dem SGB II), wurde erreicht. Über 300 000 Kinder erhalten nach der Reform von 2017 zusätzlich die Leistungen nach dem UVG. Die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss lagen im Jahr 2017 bei insgesamt 1.102.566.209 Euro.

 

Der Bund trug davon verabredungsgemäß einen Anteil von gut 405 Millionen Euro (erhöht auf 40 Prozent). Die Vergrößerung des Kreises der Anspruchsberechtigten hat zu einem erheblichen Mehraufwand und somit zu deutlichen Mehrausgaben der betroffenen Kommunen geführt, die die Länder im Zweifel ausgleichen müssen.

 

Die KPV fordert, dass die Regelung, die für die über 12-Jährigen gilt, auch auf die Gruppe der unter 12-jährigen Kinder ausgeweitet wird: Im Alter von 12 bis 18 Jahren wird ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nur dann wirksam, wenn das Kind keine Leistungen nach SGB II bezieht oder das alleinerziehende Elternteil über ein monatliches Einkommen von mindestens 600 Euro verfügt.

 

Das ist insofern zielführend, als dass bei rund 87 Prozent der Betroffenen Unterhaltsvorschusszahlungen beim ALG II angerechnet werden, sodass keine finanzielle Besserstellung erfolgt, die einen bürokratischen Mehraufwand rechtfertigen würde. Damit wird Doppelbürokratie abgebaut und die Kommunen werden deutlich entlastet.“