Damit Jugendliche wegen der Corona-Auswirkungen auf den Lehrstellenmarkt nicht den Anschluss an ihre berufliche Zukunft verpassen, wurden viele Weichen neu gestellt: Von einmaligen staatlichen Prämien für Betriebe, die Ausbildungsplätze halten oder sogar mehr als bislang anbieten, bis hin zu flexiblen Ausbildungsstarts bis Oktober oder November. „Auch wenn sich für den ‚Ausbildungsjahrgang Corona‘ besondere Herausforderungen stellen: Die Absicherung von Alltagsrisiken sollten Lehrlinge auch in der Pandemie auf der To-do-Liste haben“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

 

Scheinbar maßgeschneiderte Berufsanfänger-Pakete von Versicherungsgesellschaften seien hier jedoch häufig nicht die Lösung. Denn mal seien die Policen zu teuer, mal offerierten sie überflüssigen Schutz oder deckten existenzielle Risiken nicht ausreichend ab. „Mit Haftpflicht-, Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherung als Basis-Trio sind Ausbildungsstarter auf einem sicheren Weg“, gibt die Verbraucherzentrale NRW die folgenden

 

Tipps:

Krankenversicherung: Mit Beginn der Ausbildung erlischt das Recht, wie bislang in der bisherigen Familienversicherung durch die Eltern versichert zu sein. Der Azubi muss sich bei einer Krankenkasse seiner Wahl selbst versichern. Bei der Suche nach der passenden Krankenversicherung ist es ratsam, verschiedene Krankenkassen entsprechend der persönlichen Bedürfnisse zu vergleichen und dabei auch auf den Service und die Zusatzleistungen zu achten. Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten im Krankheitsfall. Das sind Behandlungs- und Krankenhauskosten, Medikamente und Krankengeld ab der siebten Woche einer Krankheit. Für die ersten sechs Wochen zahlt der Ausbildungsbetrieb die Ausbildungsvergütung (netto) weiter, danach gibt es von der Krankenkasse das – niedrigere – Krankengeld.

 

Berufsunfähigkeitsversicherung: Auch wenn man beim Start ins Arbeitsleben daran kaum denken mag: Eine frühzeitige Absicherung durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist unverzichtbar für den Fall, dass der Beruf wegen eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung nicht mehr ausgeübt werden kann. Denn die gesetzliche Rentenversicherung leistet erst in Form der Erwerbsminderungsrente, wenn hier mindestens fünf Jahre lang Beiträge entrichtet sind. Wer noch nichts oder nur kurze Zeit in die Rentenkasse eingezahlt hat, erhält somit keine Rente bei einer Erkrankung oder einem privaten Unfall.

 

Versicherungsschutz besteht nur bei einer Berufskrankheit und bei einem Arbeitsunfall. Damit der private BU-Schutz tatsächlich auch die finanziellen Risiken der Berufsunfähigkeit ausgleicht, darf die Versicherungssumme nicht zu knapp bemessen sein. Den BU-Schutz mit einer teuren Kapitallebensversicherung zu koppeln, ist nicht sinnvoll. Achtung: Einige Versicherer fordern bei Antragstellung Angaben zu einer (möglichen) Corona Erkrankung. Deshalb sollten Gesundheitsfragen, also auch die zu Covid19, peinlichst genau beantwortet werden, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

 

Private Haftpflichtversicherung: Diese Police ist ein absolutes Muss! Sie deckt Schäden ab, die man bei anderen verursacht – zum Beispiel, wenn die Gesundheit eines anderen durch die eigene Unachtsamkeit dauerhaft stark beeinträchtigt wird. Bis zum Ende der Ausbildung sind Azubis in der Regel bei ihren Eltern mitversichert und müssen keine eigenen Beiträge für die private Haftpflichtpolice zahlen. Den Haftpflichtschutz über den Vertrag der Eltern sollte man sich jedoch von deren Versicherer bestätigen lassen.

 

Fragen zur Krankenversicherung werden nach telefonischer Terminvereinbarung von Brigitte Dörhöfer in der Beratungsstelle Detmold beantwortet. Das online Magazin für Jugendliche, www.checked4you, bietet Informationen und wertvolle Tipps zu allen Versicherungen.

 

Pressemeldung: Verbraucherzentrale NRW.