Rüdiger Hoffmann / Foto: Nadine Dilly.

„Lippe: Mehr als… fürstlich?!“ – Rüdiger Hoffmann trifft auf Stephan Prinz zur Lippe. Im Lippischen Landesmuseum Detmold, am Dienstag, dem 5. Oktober, um 19.00 Uhr.

 

Klischees halten sich bekanntlich hartnäckig: Sind die Rheinländer immer jeck, die Lipper noch heute fürstlich, die Westfalen tatsächlich bodenständig und zeichnet die Ruhrpöttler mehr als Maloche aus? Anlässlich des 75. Landesgeburtstags nimmt die Veranstaltungsreihe „eigenartig einzigartig“ der Stiftung Haus der Geschichte Nordrhein-Westfalen unter dem Motto „Lippe: Mehr als… fürstlich?!“ am Dienstag, 5. Oktober, im Lippischen Landesmuseum in Detmold die Eigenarten der Lipper humorvoll und

Stephan Prinz zur Lippe / Foto: Stephan Prinz zur Lippe.

historisch in den Blick. Der Kabarettist und gebürtige Westfale Rüdiger Hoffmann trifft bei diesem amüsant-historischen Schlagabtausch auf den wohl besten Kenner des Landesteils: Stephan Prinz zur Lippe.

 

Als Dritter im Bunde komplettierte Lippe 1947 – neben dem nördlichen Teil der preußischen Provinz Rheinland und der preußischen Provinz Westfalen – das Land Nordrhein-Westfalen. Welche Besonderheiten zeichnen die Lipper noch heute aus? Stimmen die Klischees und woher kommen sie? Die unterhaltsame Spurensuche zwischen Kenner und Kabarettist geht diesen Fragen auf den Grund. Es begrüßt Hans-Jörg Düning-Gast, Verbandsvorsteher des Landesverbandes Lippe. Durch das Programm führt Kristina Sterz, WDR-Lokalzeit OWL.

 

Im Anschluss besteht die Möglichkeit, sich mit Gästen und

Kristina Sterz / Foto: Tom Lanzrath.

Veranstaltern über die Besonderheiten der jeweiligen Regionen und die nordrhein-westfälische Landesgeschichte auszutauschen. Beginn ist um 19:00 Uhr. Der Eintritt ist frei. Die Sitzplätze sind begrenzt, daher ist eine frühzeitige Anmeldung erforderlich unter: veranstaltungen@hdg.nrw. Bei dieser Veranstaltung gilt die 3G-Regel,also entweder vollständig geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren brauchen keinen Nachweis.