Wussten Sie, dass ein durchschnittlicher Privathaushalt in NRW von seinen monatlichen Ausgaben für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren (306,70 Euro) 16,6 Prozent für Fleisch- und Fleischwaren, 9,9 Prozent für Gemüse und Kartoffeln und 7,3 Prozent für Obst ausgibt?
Diese und weitere interessante Ergebnisse liefert die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, für deren diesjährige Durchführung der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen in seiner Funktion als amtliche Statistikstelle des Landes zurzeit noch rund 7 000 Haushalte sucht. Die Aufgabe besteht darin, drei Monate lang Einnahmen und Ausgaben in einem Haushaltsbuch zu erfassen.
Warum sollten Sie mitmachen? Neben einer Teilnahmeprämie von mindestens 90 Euro erhalten Sie einen umfassenden Überblick über Ihre täglichen Einnahmen und Ausgaben. Außerdem leisten Sie damit einen wertvollen Beitrag zur Gewinnung notwendiger Daten zur informationellen Infrastruktur für eine moderne, leistungsfähige Gesellschaft. Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe wird von den Statistischen Ämtern der Länder bereits seit mehr als 50 Jahren im fünfjährigen Turnus durchgeführt.
Die Ergebnisse bilden eine wichtige Datengrundlage für die Sozial-, Steuer- und Familienpolitik, für die Armuts- und Reichtums-Berichterstattung von Bund und Ländern und für die Berechnung der Regelbedarfe in der Grundsicherung. Auch für die Anpassung des für die Durchführung der Verbraucherpreisstatistik benötigten durchschnittlichen Warenkorbes liefern die Ergebnisse wichtige Erkenntnisse.
Wenn Sie sich informieren oder direkt mitmachen möchten, besuchen Sie uns am besten direkt auf die Internetseite www.evs.nrw.de. Hier finden Sie detaillierte Informationen und ein Online-Teilnahmeformular sowie ausgewählte Ergebnisse der letzten Erhebung aus dem Jahr 2013. Haben Sie darüber hinaus noch Fragen? Rufen Sie uns einfach unter unserer kostenfreien Rufnummer 0800 9449-314 an. Auch per E-Mail (evs2018@it.nrw.de) können Sie sich an uns wenden. Wir freuen uns auf Sie.
Datenschutz und statistische Geheimhaltung sind – wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik – umfassend gewährleistet. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und werden ausschließlich in anonymisierter Form für statistische Zwecke ausgewertet. (IT.NRW)