In der Hauptausschusssitzung am 26.04.2021 hat die Verwaltung über das aktuelle Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen zur Stärkung der Innenstädte und Zentren berichtet. Mit dem Programm werden den Kommunen Landesmittel in Höhe von 70 Mio. € zur Beseitigung von Leerständen in Innenstädten und Zentren sowie zur Bewältigung der Folgen des COVID-19-Lockdowns für Handel und Gastronomie zur Verfügung gestellt. Die zweite Tranche des Sofortprogramms läuft bis zum 30. April 2021.

 

Aus dem Förderprogramm sollen Mittel zur Attraktivierung und Belebung der Blomberger Innenstadt und der Beseitigung vorhandener Leerstände eingeworben werden. Blomberg Marketing hat dazu einen Handlungsleitfaden entworfen und die einzelnen Bausteine in einem Förderantrag zusammengetragen (vgl. Drucksache 65/2021). Das Projekt trägt den Titel „Die Blomberger Innenstadt im Spannungsfeld zwischen Digitalem und Erlebnisraum: Aufzeigen eines Lösungswegs für die Herausforderungen des aktuellen Strukturwandels“ und ist mit einem Kostenvolumen von insgesamt 176.975 Euro kalkuliert. Nach Abzug von Leistungen Dritter (32.400 Euro) verbleiben zuwendungsfähige Ausgaben in Höhe von 144.575 Euro. Der Fördersatz beträgt 90% (= 130.117 Euro), so dass sich ein Eigenanteil von 13.112 Euro ergibt.

 

Antragsteller ist die Stadt Blomberg, die auch den Eigenanteil trägt. Das Projekt erstreckt sich über die Jahre 2021 bis 2023. Der Eigenanteil für das Jahr 2021 (3.312 Euro) steht im Produkt Wirtschaftsförderung zur Verfügung. Vorbehaltlich der beantragten Förderung wurde im Rat der Stadt Blomberg für die Umsetzung des Projektes „Die Blomberger Innenstadt im Spannungsfeld zwischen Digitalem und Erlebnisraum: Aufzeigen eines Lösungswegs für die Herausforderungen des aktuellen Strukturwandels“ einer überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung in Höhe von 36.500 Euro zugestimmt.

 

Bei einer Bewilligung des Antrages sind die Maßnahmen über den städtischen Haushalt abzuwickeln. Hierfür waren derzeit keine Mittel eingeplant. Aus dem dem Antrag zugrundeliegenden Finanzierungsplan ergeben sich für das Jahr 2021 Gesamtausgaben von 36.500 Euro. Diese sind überplanmäßig bereitzustellen. Die Gegenfinanzierung erfolgt über die beantragte Zuwendung (2021: 32.782 Euro). Der Finanzrahmen für die Jahre 2022 und 2023 wird in die zukünftigen Haushalte eingestellt.