Die vom Hauptausschuss am 26.04.2021 beschlossene Eilentscheidung über das Aussetzen der Erhebung von Elternbeiträgen für die OGS und weitere Betreuungsangebote für die Monate März und April 2021 wurde durch den Rat der Stadt Blomberg genehmigt. Die Stadt Blomberg setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von Angeboten gemäß § 9 SchulG (Schulgesetz NRW) in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ für die Monate März und April 2021 teilweise aus.

 

Hintergrund: Zur Abwehr erheblicher Gesundheitsgefahren durch die Corona-Pandemie hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 6. Januar 2021 für die Zeit vom 11. Januar 2021 bis zum 31. Januar 2021 im Schulbereich eine generelle Umstellung von Präsenz- auf Distanzunterricht beschlossen. Diese Vorgabe wird durch ein temporär erweitertes Verbot schulischer Nutzungen umgesetzt. Auf die Regelungen in § 1 der geltenden Coronabetreuungsverordnung wurde hingewiesen. Aufgrund dieser Regelungen wurden auch die außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangebote nur im Rahmen einer Notbetreuung für besondere Betreuungsbedarfe angeboten. Diese Regelung wurde anschließend bis zum 14. Februar 2021 verlängert. Am 10.02.2021 haben sich Bund und Länder auf die weitere Verlängerung bis zum 07.03.2021 verständigt.

 

An den Grundschulen und der Primarstufe der Förderschulen wurde für den Zeitraum vom 22.02.2021 bis 26.03.2021 (Beginn der Osterferien) zunächst Wechselunterricht angeboten. Während dieser Zeit wurden Ganztags- und Betreuungsangebote eingeschränkt angeboten und teilweise in Anspruch genommen. Diese Regelung gilt auch für die Zeit nach den Osterferien ab 12.04.2021. Daher sollen die Elternbeiträge für die Monate März und April 2021 nur von den Beitragspflichtigen erhoben werden, die die außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangebote ganz oder in Teilen (z. B. nur tageweise) in Anspruch genommen haben. Es erfolgt deshalb eine Spitzabrechnung anhand der tatsächlichen Inanspruchnahme der Betreuungsangebote.

 

In der aktuellen Situation benötigen betroffene Eltern indes kurzfristig ein positives Signal und eine finanzielle Entlastung. Um unverzüglich Rechtssicherheit für die betroffenen Eltern zu schaffen, wäre eine Satzungsänderung zu zeitaufwändig. Daher war durch eine Eilentscheidung des Hauptausschusses (anstelle des Rates) die Rechtsgrundlage für die Berechnung und Erhebung der Elternbeiträge für die Monate März und April 2021 zu schaffen. Die Stadt Blomberg verzichtet sowohl bei der vorläufigen Festsetzung als auch später im Rahmen der Überprüfung teilweise auf die Elternbeiträge für März und April 2021.

 

Wenn die Sollstellung für den Zeitraum März und April 2021 zugrunde gelegt wird, so ist aufgrund der Spitzabrechnung mit einem vorläufigen Minderertrag in Höhe von rd. 8.650,00 € monatlich zur rechnen, der sich auf die einzelnen Betreuungsangebote wie folgt aufteilt:

 

OGS Weinberg ca. 2.550,00 €
8-1 Weinberg ca. 2.500,00 €
OGS Reelkirchen ca. 2.200,00 €
8-1/13Plus Gr.Marpe ca. 1.400,00 €

 

Die Landesregierung hat bisher keine Aussage getroffen, ob der mit der teilweisen Aussetzung der Beitragserhebung einhergehende tatsächlichen Ertrags- und Einzahlungsausfall auf kommunaler Ebene anteilig übernommen wird. Es muss davon ausgegangen werden, dass der Ertragsausfall in voller Höhe von der Stadt zu tragen ist.