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Der Elektroautomarkt boomt und damit wächst die Nachfrage nach gebrauchten Stromern. Dieser Markt ist noch jung und wichtige Erfahrungswerte fehlen. Der ADAC hat Informationen zusammengestellt, die beim Kauf eines gebrauchten E-Fahrzeugs unbedingt zu beachten sind. Entscheidend sind das eigene Nutzungsprofil sowie Reichweite und Ladetechnologie des künftigen Pkw.

 

Wird das E-Auto hauptsächlich zum Pendeln benötigt, sollte die Reichweite mindestens die einfache Distanz zwischen Heim und Arbeitsplatz plus einen Sicherheitspuffer umfassen – vorausgesetzt, es gibt eine Lademöglichkeit am Arbeitsplatz. Wichtig: Die tatsächliche Reichweite ist meist deutlich niedriger als vom Hersteller angegeben. Der ADAC ermittelt in seinem Ecotest regelmäßig die realen Reichweiten von Elektrofahrzeugen und hat durchschnittlich 20 Prozent Abweichung zum WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test) bzw. 40 Prozent Abweichung zum NEFZ (Neuen Europäischen Fahrzyklus) festgestellt.

 

Auch nimmt die Reichweite parallel zur Anzahl der Ladezyklen und zum Alter der Batterie ab. Zusätzlich muss man einen Puffer von 10 bis 30 Prozent einkalkulieren, abhängig von Fahrverhalten, Außentemperatur und Nutzung der Heizung, Klimaanlage etc. Das bedeutet: Aus 200 km NEFZ-Reichweitenangabe können im Extremfall weniger als 100 km tatsächliche Reichweite werden.

 

Überschreiten regelmäßige Touren die Fahrzeugreichweite, ist eine Schnellladefunktion (DC/Direct Current, Gleichstrom) sinnvoll. Hier rät der ADAC zum CCS (Combined Charging System)-Ladesystem, das sich langfristig durchsetzen wird. Beim Laden an Wechselstrom (AC/Alternating Current) ist der Typ2-Stecker europaweit Standard. Ältere Stromer mit Typ1-Steckanschluss können jedoch mit einem Adapterkabel an öffentlichen Ladestationen aufgeladen werden.

 

Da die Antriebsbatterie beim E-Auto das teuerste und verschleißträchtigste Bauteil ist, sollten Käufer hierauf besonders achten und beispielsweise gültige Garantieregeln klären. Die meisten Hersteller geben Garantie über acht Jahre oder 100.000 bis 200.000 km Laufleistung. Ein Garantiefall liegt dann vor, wenn die Kapazität eine vom Hersteller definierte Grenze unterschreitet – meistens liegt diese bei 70 Prozent Restkapazität. Deshalb: Serviceheft und Prüfprotokolle der Werkstatt vom Verkäufer verlangen!

 

Unerlässlich ist auch eine Probefahrt mit dem Wunschauto. Für einen Reichweitentest sollte das Fahrzeug vollgeladen und der Bordrechner auf null gestellt sein. Das jeweilige Fahrprofil – sportlich oder zurückhaltend – gibt dann realistisch Auskunft: Wurde beispielsweise für 50 km die halbe Ladung verbraucht, sind bei voller Batterie auch nur etwa 100 km zu erwarten, selbst wenn das Fahrzeug 130 km oder mehr Reichweite anzeigt.

 

Pressemeldung: ADAC.