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Im Jahr 2021 erhielten in Nordrhein-Westfalen 95 771 Väter Elterngeld, das waren 2 476 bzw. 2,7 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anlässlich des Vatertages am 26. Mai 2022 mitteilt, lag der Väteranteil, also der Anteil der männlichen Bezieher an allen Elterngeldbeziehern, bei 23,4 Prozent. Im Jahr 2020 hatte dieser Anteil noch bei 22,9 Prozent gelegen. Bei Müttern verringerte sich die Zahl der Empfängerinnen gegenüber 2020 um 815 bzw. 0,3 Prozent auf 313 023. Bundesweit lag der Väteranteil im vergangenen Jahr bei 25,3 Prozent.

 

Nordrhein-westfälische Männer planten im Jahr 2021 im Schnitt 4,2 Monate lang Elterngeld zu beziehen (2020: 4,3 Monate). Bei Frauen lag die durchschnittliche geplante Bezugsdauer von Elterngeld bei 15 Monaten (2020: 14,9 Monate). Der Anteil der Elterngeldbezieher, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, erhöhte sich im Jahr 2021 sowohl bei Männern als auch bei Frauen: Bei Vätern lag der Anteil der Erwerbstätigen bei 94,0 Prozent (2020: 93,0 Prozent); bei Müttern waren 73,4 Prozent (2020: 72,0 Prozent) vorher erwerbstätig.

 

Wie das statistische Landesamt weiter mitteilt, waren die Anteile der Väter beim Elterngeldbezug in den Kreisen und kreisfreien Städten des Landes im Jahr 2021 unterschiedlich: Am höchsten war der Anteil mit 31,9 Prozent in Münster, gefolgt vom Kreis Coesfeld (29,2 Prozent) und Bonn (28,3 Prozent). Die niedrigsten Väteranteile gab es mit 13,3 Prozent in Gelsenkirchen, in Duisburg (17,1 Prozent) und in Remscheid (17,8 Prozent).

 

Die längste durchschnittliche geplante Bezugsdauer hatten Väter mit 7,1 Monaten in Wuppertal. Für den Kreis Gütersloh und den Kreis Coesfeld wurde mit 3,1 Monaten die kürzeste geplante Bezugsdauer ermittelt. Der Anteil der elterngeldbeziehenden Väter, die vor Geburt ihres Kindes erwerbstätig gewesen waren, war im Kreis Gütersloh mit 98,5 Prozent am höchsten und in Wuppertal mit 77,1 Prozent am niedrigsten.

 

Basis der vorliegenden Auswertung zum Elterngeld in NRW sind die Ergebnisse der Elterngeldstatistik des Statistischen Bundesamtes. Bei den hier verwendeten Daten wurde sowohl das Basiselterngeld als auch das Elterngeld Plus einbezogen. Eltern, deren Kinder nach dem 30. Juni 2015 geboren wurden, können zwischen dem Bezug von Basiselterngeld und von Elterngeld Plus wählen oder beides kombinieren.

 

Die Bezugsdauer kann sich hierdurch verlängern, da aus einem Basiselterngeldmonat zwei Elterngeld Plus-Monate werden. Wenn beide Elternteile gleichzeitig vier Monate lang jeweils zwischen 25 und 30 Stunden in der Woche arbeiten, wird zusätzlich ein Partnerschaftsbonus in Form von vier zusätzlichen Elterngeld Plus-Monaten pro Elternteil gewährt. Weitere methodische Hinweise und Erläuterungen auf den Seiten des Statistischen Bundesamtes unter https://url.nrw/Destatis_Elterngeld. (IT.NRW)