Hauseigentümer sind ab Mai verpflichtet, bei neu ausgestellten Verbrauchsausweisen detailliertere Angaben zur energetischen Bewertung des Gebäudes zu machen. Die Regelung soll den Informationsgehalt des Ausweises erhöhen. Gesetzliche Grundlage ist das am 1. November 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG). Betroffen sind unter anderem Besitzer von Energieausweisen, die älter als zehn Jahre sind. „Der Gebäudeenergieausweis ist inzwischen ein bewährtes Instrument, um Immobilienbesitzern ein Bewusstsein für die energetische Qualität ihrer Immobilie zu vermitteln und Sanierungspotenziale zu erschließen“, erklärt Markus Herbst vom KlimaPakt Lippe.

 

Der Gebäudeenergieausweis muss vorgelegt werden, wenn ein Gebäude neu vermietet, verkauft oder verpachtet wird. Immobilienbesitzer haben weiterhin die Wahl zwischen einem Verbrauchsausweis und einem Bedarfsausweis. In beiden Varianten sind Modernisierungsempfehlungen enthalten. Allerdings muss der Immobilienbesitzer künftig die energetische Qualität des Gebäudes detailliert angeben – einschließlich inspektionspflichtiger Klimaanlagen. Das war bislang nur beim Bedarfsausweis nötig. Das Dokument wird von speziell geschulten Gebäudeenergieberatern und anderen Fachleuten ausgestellt. Wer sein Gebäude selbst nutzt oder es nicht neu vermietet, benötigt keinen neuen Ausweis.

 

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten von ALTBAUNEU unter www.alt-bau-neu.de/kreis-lippe. ALTBAUNEU wird durch die EnergieAgentur.NRW koordiniert und vom NRW-Wirtschaftsministerium unterstützt.