Die Europawahlen stehen vor der Tür – und auch Menschen, die unter Betreuung stehen, dürfen erstmals bei einer Europawahl ihr Kreuz auf den Stimmzettel setzen. Weil das entsprechende Urteil des Bundesverfassungsgerichts erst am 15. April gefällt worden ist, gilt für die Durchführung in 2019 eine Besonderheit: Unter Betreuung stehende Menschen müssen einen Antrag stellen oder Einspruch einlegen, um von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen zu können. Darauf weist Kreiswahlleiter Dr. Axel Lehmann hin. Denn ein automatischer Eintrag ins Wählerverzeichnis konnte bei dieser Wahl noch nicht erfolgen.
Ein Antrag zur Aufnahme ins Wählerverzeichnis kann bis zum 5. Mai, bei den Wahlämtern der Städte und Gemeinden gestellt werden beziehungsweise kann hier in der Zeit vom 6. bis zum 10. Mai, ein Einspruch gegen das Wählerverzeichnis erhoben werden. Weitere Informationen dazu gibt es im Internet unter www.bundeswahlleiter.de. Für Fragen und weitere Informationen zu den Wahlen, der Wahlberechtigung und zur Beantragung der Briefwahlunterlagen stehen außerdem die Wahlämter der Städte und Gemeinden zur Verfügung.
Die Europawahl in Lippe – Rund 17.500 Erstwähler:
Insgesamt sind in Lippe fast 268.000 Personen stimmberechtigt. Darunter sind rund 17.500 Lipper, die zum ersten Mal ihre Stimme bei einer Europawahl abgeben dürfen. Bis zum 5. Mai sind alle Wahlbenachrichtigungsbriefe verteilt – wer bis dahin keinen erhalten hat, sollte sich an das Wahlamt seiner Stadt oder Gemeinde wenden.
Mit dem Wahlbenachrichtigungsbrief können dort auch die Briefwahlunterlagen beantragt werden. Damit die per Briefwahl abgegebenen Stimmen berücksichtigt werden können, müssen sie bis spätestens 26. Mai um 18.00 Uhr bei den Wahlämtern eingegangen sein. Deshalb wird empfohlen, Briefwahlunterlagen spätestens am Donnerstag, 23. Mai, in die Post zu geben.