Wer sein Fahrzeug nicht in Deutschland zulassen möchte, kann dank einer Ausnahmegenehmigung weiter mit ukrainischem Kennzeichen fahren. Bund und Länder ermöglichen eine Verlängerung bis Ende September.

 

Ukrainische Personen können die Ausnahmegenehmigung verlängern, mit der sie ihre Fahrzeuge in Deutschland weiterhin mit ukrainischem Kennzeichen nutzen dürfen. Diese ist dann bis zum 30. September 2024 gültig. Dafür müssen sie die bisherige Genehmigung und eine gültige Versicherung nachweisen. Bereits erteilte Ausnahmegenehmigungen gelten zunächst bis zum 1. April 2024.

 

Bürgerinnen und Bürger können für Rückfragen und Terminanfragen Sabine Lüders unter s.lueders@kreis-lippe.de kontaktieren. Weitere Informationen gibt es auf www.kreis-lippe.de in der Suche unter dem Stichwort „Erstzulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus dem Ausland“.

Hintergrund:

Wer mit einem in der Ukraine zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland kommt, muss eine für das Fahrzeug erforderliche Kfz-Haftpflichtversicherung nachweisen. Fährt das Fahrzeug länger als sechs Monate in Deutschland, muss dieses in Deutschland angemeldet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können ukrainische Personen einen Antrag auf befristete Weiternutzung des ukrainischen Kennzeichens stellen und die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung beantragen. Voraussetzungen für diese Ausnahmegenehmigung sind eine bestehende Versicherung (Grenzversicherung oder Grüne Karte), eine abgeschlossene Sicherheitsuntersuchung für das Fahrzeug und die Erklärung, dass die Fahrzeugnutzer ihren Wohnort nicht nach Deutschland verlegen.