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Schmuck muss sicher befestigt sein / Lichterketten sind verboten.

 

Ob ein Rentier Deko-Set außen am Auto oder funkelnde Christbaumkugeln innen auf dem Armaturenbrett – viele Autofahrerinnen und Autofahrer möchten ihre Weihnachtsstimmung auch unterwegs zeigen. Doch nicht alles ist erlaubt. Die ADAC Juristen erklären, was es bei Weihnachtsdeko am und im Auto zu beachten gibt. Weihnachtsdeko darf weder die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährden noch die Sicht des Fahrers behindern und insbesondere die Beleuchtung nicht verdecken.

 

Beispiel: Außen ein Deko-Set mit Rentiergeweih an den Seitenfenstern und einer roten Rudolph-Nase vorne am Auto über dem Markenlogo sind oft unproblematisch – solange sie die Scheinwerfer und das Nummernschild nicht verdecken und keine Gefahr für Fußgänger sind. Vor einer Fahrt auf die Autobahn oder Landstraße sollte die äußere Deko jedoch sicherheitshalber abgenommen werden. Andernfalls droht bei hohen Geschwindigkeiten, dass sie sich vom Fahrzeug lösen und eine Gefahr für den nachfolgenden Verkehr werden.

 

Dekorationen im Fahrzeuginneren (zum Beispiel Christbaumkugeln) müssen im Sinne der Ladungssicherung richtig befestigt sein, damit sie sich während der Fahrt nicht lösen oder bei einem Bremsmanöver durch das Auto geschleudert und so zum Sicherheitsrisiko werden. Andernfalls droht ein Verwarnungsgeld von mindestens 35 Euro. Die Sicht des Fahrers darf auch hier nicht beeinträchtigt werden. Tut sie es dennoch, drohen 10 Euro Verwarnungsgeld. Lichterketten und andere Leuchtelemente sind grundsätzlich verboten. Die StVZO erlaubt nur die für das jeweilige Fahrzeug zugelassene Beleuchtung. Blinkende Lichterketten können nicht nur den Fahrer, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer ablenken und irritieren. Bei einem Verstoß drohen mindestens 20 Euro Verwarnungsgeld und im Falle eines Unfalls haftet man im Zweifel mit.

 

Pressemeldung: ADAC