Der Ruhestand tritt für die meisten Arbeitnehmer automatisch ein – die Rente folgt aber nicht von selbst. Denn bis die erste Auszahlung auf dem Konto eingeht, ist einiges zu tun. Beschäftigte müssen möglichst drei Monate vorher einen Antrag bei der Rentenversicherung stellen. Das bedeutet: Formulare studieren, Unterlagen zusammenstellen und dabei mit einigen zuvor meist unbekannten Begriffe hantieren. Für Durchblick sorgt – mit vielen praktischen Tipps – der neue Ratgeber der Verbraucherzentrale „Rente in Sicht“.
Das 200 Seiten starke Buch gibt zudem rechtliche Hinweise sowie Antworten auf Fragen zu Altersvorsorge, Kapitalanlage und Versicherungen. Das erste Kapitel beschäftigt sich mit der gesetzlichen Rentenversicherung vom Antrag bis zum Splitting unter Ehegatten. Auch nach der ersten Zahlung ist allerdings einiges zu beachten. So werden zum Beispiel bei vielen Ruheständlern Steuern fällig, nicht nur auf ihre Rente oder Pension, sondern gegebenenfalls auch auf Kapitalerträge, Mieteinnahmen oder Einkünfte aus Nebenjobs.
Zudem sollte im Ruhestand die Finanzstrategie überdacht werden, da sie nun andere Ziele verfolgt als zuvor. Außerdem lohnt es sich, die privaten Versicherungen zu überprüfen und eventuell neu zu ordnen. Der Ratgeber informiert anhand praktischer Fallbeispiele und Experteninterviews. Checklisten zu Investmentfonds, Geldanlagen und Versicherungen runden das Angebot ab. Der Ratgeber „Rente in Sicht. Ihr Finanzratgeber für den Ruhestand“ hat 200 Seiten und kostet 16,90 Euro.
Bestellmöglichkeiten:
Der Ratgeber ist in der Beratungsstelle Detmold, Lemgoer Str.5, 32756 Detmold und im Buchhandel erhältlich. Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555.