Die beiden jährlich wiederkehrenden Förderprogramme „Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen“ und „Landesprogramm 1000×1000 – Anerkennung für den Sportverein“ sind im April gestartet . Anträge können über das Förderportal des Landessportbundes NRW eingereicht werden.

 

 

Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen

Das Land NRW stellt auch in diesem Jahr unverändert 7,56 Mio. Euro zur Förderung der Übungsarbeit zur Verfügung. Die coronabedingten Erleichterungen zur Meldung der Übungsleitenden fallen in diesem Jahr weg, d. h. es dürfen wieder nur solche Leitungen berücksichtigt werden, die ganzjährig im Besitz einer gültigen Lizenz sind. Unverändert sind hingegen die übrigen Antragsvoraussetzungen: aktuelle Mitgliedermeldung, erfüllte Doppelmitgliedschaft und die vom Finanzamt bestätigte Gemeinnützigkeit.

 

Landesprogramm 1000×1000 – Anerkennung für den Sportverein

Für das Landesprogramm 1000×1000 stehen in diesem Jahr 1,25 Mio. Euro zur Verfügung, wobei 200.000 Euro für Maßnahmen im Schwerpunkt Inklusion vorrangig kontingentiert sind. In diesem Jahr können Maßnahmen in den folgenden Förderschwerpunkten umgesetzt werden:

1. Ausbau Kooperation Sportverein mit Schulen/Ganztagseinrichtungen

2. Ausbau Kooperation Sportverein mit Kindertagesstätten und Kindertagespflege

3. Integration

4. Inklusion

5. Mädchen und Frauen im Sport, Chancengleichheit und Vielfalt

6. Sport der Älteren

7. Der Sportverein gegen Einsamkeit

8. Gesundheitssport

9. Nachhaltigkeit im Sport(verein)

 

Auch in diesem Jahr ist der Schwerpunkt „Reha-Sport“ im Förderkatalog enthalten. Es ist möglich, auch solche Angebote über das Programm zu fördern, die nicht zertifiziert sind. Alle Förderschwerpunkte sind grundsätzlich auch für digitale Vereinsangebote geeignet und damit offen für eine Förderung.

 

Pressemeldung: KSB