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Bis Januar 2033 müssen alle alten Führerscheine – Plastik oder Papier – in neue EU-Führerscheine umgetauscht werden. Dabei ist zu beachten, dass die Führerscheinklasse T nur auf Antrag eingetragen wird, teilt die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mit. Außerdem verlangt die Führerscheinstelle in der Regel einen Nachweis, dass der Antragstellende in der Land- oder Forstwirtschaft tätig ist.

 

Der sicherste Weg, Klasse T von der Führerscheinstelle eingetragen zu bekommen, ist die Vorlage einer Bescheinigung, in der aufgeführt ist, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller einen landwirtschaftlichen Betrieb führt. Diese Bescheinigung lässt sich bei der örtlichen Kreisstelle beantragen.

 

Sollte die Antragstellerin oder der Antragsteller selbst keinen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb führen, kann auch ein Bescheid der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft vorgelegt werden. Hier ist allerdings nicht garantiert, dass die Führerscheinstelle diesen als ausreichend erachtet, da es zwischen den Führerscheinstellen regionale Unterschiede gibt.

 

Falls Antragstellende bei Familie oder Freunden auf einem Betrieb teilweise oder voll beschäftigt sind oder gelegentlich aushelfen, kann die Vorlage einer Bescheinigung der Betriebsinhaberin oder des Betriebsinhabers in Kombination mit einer von der Landwirtschaftskammer NRW ausgestellten Bescheinigung, dass der Betrieb existiert, ausreichen.

 

Informationen dazu, wer bis wann seinen Führerschein umtauschen muss, gibt es unter www.landwirtschaftskammer.de. Bei Fragen zum Umtausch des Führerscheins stehen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der regionalen Kreisstellen zur Verfügung. Die Kontaktdaten sind auf der Internetseite in der Rubrik Ansprechpartner in der Region zu finden.

 

https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/technik/aussenwirtschaft/t-fuehrerschein.htm

 

https://www.landwirtschaftskammer.de/wegweiser/kreisstellen.htm

 

Pressemeldung: Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen