Im Kreis Lippe ist die Geflügelpest in einem weiteren Geflügelbestand nachgewiesen worden. Betroffen sind erneut unterschiedliche Rassegeflügelarten. Der Bestand in Lemgo (Kreis Lippe) ist gesperrt worden und bereits geräumt. Es wurden mittels Allgemeinverfügung eine Schutzzone mit 3 Kilometer-Radius und eine Überwachungszone mit einem 10 Kilometer-Radius eingerichtet.

 

Alle in der Allgemeinverfügung veröffentlichten Bekämpfungsmaßnahmen gelten ab Freitag, 9. Dezember 2022 für alle in den Zonen befindlichen Geflügelhalter. Betroffen ist jegliche Geflügelhaltung, auch kleine Hobbyhaltungen. Da jedoch ein kleinerer Bestand betroffen ist, lässt es die Rechtslage zu, weniger belastende Maßnahmen anzuordnen. Es wurde neben der Verfügung auch wieder eine interaktive Karte auf der Internetpräsenz des Kreises unter www.kreis-lippe.de/gefluegelpest verlinkt, um Geflügelhaltern eine gute Übersicht zu ermöglichen.

 

In der Schutzzone gilt nun ein Aufstallungsgebot für gehaltenes Geflügel. Das bedeutet, dass Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten ist, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. Die Regelungen der Allgemeinverfügung 04/2022 vom 1. Dezember 2022 zum Ausbruch der Geflügelpest in Barntrup bleiben jedoch vorerst weiter bestehen- die jeweils strengeren Vorgaben gelten. Die Maßnahmen können der Allgemeinverfügung unter www.kreis-lippe.de entnommen werden.

 

Trotzdem sollten alle Geflügelhalter im Kreisgebiet – auch Hobbyhalter – ihre Biosicherheitsmaßnahmen kritisch zu überprüfen und konsequent umzusetzen. Es muss der direkte und indirekte Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln unbedingt verhindert werden. Eine Übertragung des Virus ist darüber hinaus auch durch Gerätschaften, Stiefel oder Kleidung möglich. Deshalb müssen Biosicherheitsmaßnahmen wie Zutrittsverbote für Ställe, Wechseln der Kleidung und Desinfektionsmaßnahmen streng eingehalten werden.

 

Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Geflügelpest vergehen nur wenige Stunden bis Tage. Innerhalb weniger Tage können alle Tiere eines Bestandes erkranken und sterben. Typische Symptome der Geflügelpest sind hohes Fieber, Atemnot, Ausfluss aus Augen und Schnabel, ein gesträubtes Federkleid, zentralnervöse Störungen, verminderte oder keine Legeleistung sowie vermehrte Todesfälle.

 

Sollten Tiere im Bestand Krankheitssymptome zeigen oder die Anzahl der gestorbenen Tiere auffällig steigen – bei kleineren Haltungen bis zu drei toten Tieren pro Tag, bei Beständen über 100 Tieren mehr als 2 Prozent pro Tag – sollte sofort ein Tierarzt zum Ausschluss eines Geflügelpestausbruchs hinzugezogen werden. Verdachtsfälle sind dem Veterinäramt zu melden.

 

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, verendete wildlebende Wasservögel sowie Greifvögel und Rabenvögel dem Veterinäramt des Kreises Lippe zu melden, damit die Tiere untersucht werden können. Tote Wildvögel sollten nicht berührt oder transportiert werden, um eine mögliche und ungewollte Verbreitung des Erregers der Geflügelpest zu verhindern.

 

Verendete Tiere müssen im Labor auf das Virus getestet werden, die Koordination übernimmt das Veterinäramt des Kreises Lippe (05231 62-2171). Informationen und Ansprechpartner zum Thema Geflügelpest sind unter www.kreis-lippe.de/gefluegelpest zu finden.