Über immer neue Nachrichten zur Corona-Pandemie darf die Versorgung von Patientinnen und Patienten ohne COVID-19 nicht länger ins Hintertreffen geraten. „Die Pandemie bleibt auf absehbare Zeit eine gewaltige Herausforderung für das gesamte Gesundheitswesen. Aber wir dürfen nach Wochen der Konzentration auf die Pandemie jetzt nicht mehr alles nur durch die COVID-19-Brille sehen“, warnt Dr. Hans-Albert Gehle, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe. Gesundheitsprobleme und Versorgungsbedarf der Patientinnen und Patienten ohne COVID-19 seien nicht kleiner geworden, nur weil man von ihnen derzeit weniger höre.

 

„Aus Angst vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus Erkrankungen zu verschleppen oder auf Arztbesuche zu Verlaufskontrollen und zur Vorsorge zu verzichten, kann sehr schnell ganz neue Probleme schaffen.“ Niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser hätten die erforderlichen Vorkehrungen getroffen, ihren Patientinnen und Patienten einen sicheren Aufenthalt in Haus- und Facharztpraxen, in Krankenhaus-Ambulanzen und Kliniken zu ermöglichen.

 

Die tägliche Flut immer neuer Informationen über COVID-19 und deren detaillierte Darstellung in den Medien, so Dr. Gehle weiter, könne bei einigen Menschen große Besorgnis und auch Angst auslösen. Umso wichtiger sei es, fordert der Kammerpräsident, rasch solide wissenschaftliche Erkenntnisse zu Verbreitung und Auswirkungen der neuen Virusinfektion zu gewinnen und auch für medizinische Laien verständlich zu kommunizieren. „Dramatisierende Darstellungen sind in diesem Zusammenhang vollkommen fehl am Platz“, mahnt Dr. Gehle zu sachlicher Information.

 

Augenmaß fordert der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe zudem bei den vielfach geforderten SARS-CoV-2-Tests für das Personal in Gesundheitseinrichtungen. Zwar sei es wichtig zu wissen, ob Ärzte und Mitarbeiter mit dem neuen Coronavirus infiziert seien. Für diesen Fall müsse aber auch ein tragfähiges Konzept zum Ersatz der Betreffenden vorliegen. Sollten Tests verpflichtend gemacht werden, müssten zudem die Persönlichkeitsrechte der zu testenden Mitarbeiter beachtet werden.