Einen sorgfältigen und verantwortungsbewussten Umgang bei der Gendiagnostik mahnt die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) an. „Jede vorhersagende genetische Diagnostik muss wohl überlegt und mit einer ärztlichen Beratung vor und nach einem Test verbunden sein“, sagt ÄKWL-Präsident Dr. Hans-Albert Gehle anlässlich des diesjährigen Ethikforums der Kammer unter dem Titel „Möglichkeiten der Gendiagnostik − Fluch oder Segen?“. Der vermeintliche medizinische Fortschritt könne zum Fluch werden, wenn es am verantwortungsbewussten Umgang mit den neuen Chancen fehle, so Gehle.
Die Weiterentwicklung der Gendiagnostik eröffne neue Möglichkeiten, Krankheiten rechtzeitig zu erkennen und individuell auf den Patienten ausgerichtete Therapien zu entwickeln. Daneben bestehe jedoch ein latentes Risiko des Datenmissbrauchs auch für nichtmedizinische Bereiche. Deshalb fordert Kammerpräsident Gehle: „Unabdingbare Voraussetzung für jede genetische Diagnostik ist daher das Prinzip der Freiwilligkeit. Niemand darf zu einem Gentest genötigt werden. Die Entscheidung über die Durchführung einer genetischen Diagnostik liegt allein bei dem Patienten.“
Bei der Suche nach besseren Möglichkeiten zur Behandlung von Krebserkrankungen gehöre derzeit die Ganzgenomsequenzierung zu den besonders vielversprechenden Ansätzen. Das Erkrankungsrisiko jedes Einzelnen für häufige Tumorerkrankungen könne dabei immer genauer bestimmt werden. Gehle: „Doch was bedeuten die Ergebnisse für die Betroffenen? Wenn der Gentest zeigt, dass eine schwere Krankheit vorliegt, hat dies weitreichende Folgen für das ganze Leben der Betroffenen.“
Nicht selten würden sich Patientinnen und Patienten nach einer ärztlichen Beratung aus Angst vor einem positiven Befund gegen einen Gentest entscheiden. Zudem bestehe das Risiko, dass die Möglichkeiten der Gendiagnostik durch rein kommerzielle Interessen missbraucht würden. Niemand dürfe das Recht erhalten, Gendaten zu verlangen, um daraus ein bestimmtes Versicherungsrisiko abzuleiten. Auch auf dem Arbeitsmarkt oder bei der medizinischen Versorgung dürften diese Personen nicht benachteiligt werden.
Pressemeldung: Ärztekammer Westfalen-Lippe