FriedhofAlle Grabstellen auf den Friedhöfen der Stadt Blomberg, die bis zum 31.12.1986 belegt wurden, werden mit Wirkung zum 31.12.2016 aufgehoben und nachfolgend eigeebnet. Die Aufhebung betrifft grundsätzlich sowohl Reihengräber (Einzelgräbern) als auch Wahlgräber (Doppelgräber). Für die Wahlgräber kann allerdings eine Verlängerung des Nutzungsrechtes um mindestens 10 Jahre beantragt werden. Die Anträge sind bis zum 30. November 2016 bei der Friedhofsverwaltung der Stadt Blomberg zu stellen. Bei Einzelgräbern ist die Verlängerung des Nutzungsrechtes nicht möglich.

 

Mit den Einebnungsarbeiten soll nach dem 01.01.2017 begonnen werden. Die Nutzungs-berechtigten werden gebeten, die auf den Grabstätten befindlichen Grabsteine, Einfassungen und Bepflanzungen bis zum 31.12.2016 zu entfernen bzw. entfernen zu lassen. Die bis dahin nicht entfernten Grabsteine und Anlagen werden im Zuge der Einebnungsarbeiten mit abgeräumt.

 

Für Rückfragen steht die Friedhofsverwaltung der Stadt Blomberg während der Dienst-stunden unter der Telefonnummer 05235/504-416 zur Verfügung.