Alexander Baer (Foto: Alexander Baer).

Um zu klären, wie sich die Grundsteuerreform auf Lemgo auswirkt, will sich die Politik mehr beraten. Hierzu fordert Norbert Stukenbröker, Vorsitzende von Haus & Grund Lemgo, die Grundsteuerreform nicht als versteckte Steuererhöhung zu nutzen. Diese Aussage verwundert Alexander Baer, Fraktionsvorsitzender der SPD-Lemgo und Finanzexperte der SPD im Landtag NRW. Denn ob die Lemgoerinnen und Lemgoer überhaupt mehr zahlen müssen, steht noch nicht fest.

 

„Es scheint, als ob hier voreilige Schlüsse gezogen werden“, erklärt Baer. „Der angepasste Hebesatz für die Grundsteuer ist aufkommensneutral, das heißt: Die Stadt nimmt dadurch keinen Cent mehr an Steuern ein. Was sich allerdings ändern kann, sind die Grundsteuerbeträge der Zahlungspflichtigen. Für einige Grundstücke fallen mehr Steuern an, für andere weniger. In der Gesamthöhe bleibt die Summe aber gleich.“

 

Weil die Immobilienwerte zu lange nicht neu bemessen wurden, ist das Verfassungsgericht eingeschritten. In Westdeutschland basierte die Grundsteuer auf Erhebungen aus 1964, in Ostdeutschland sogar 1935. Die verfassungsgerichtliche Vorgabe der Grundsteuerreform basiert nun auf neuen Werten für Grundstücke und Immobilien. Das führt zu Anpassungen bei der Höhe der Hebesätze, jedoch nicht zu mehr Steuern für die Stadt Lemgo. Baer fordert, dass die Verwaltung eine transparente Darstellung vorlegt, die zeigt wie sich die Grundsteuer auf die Lemgoerinnen und Lemgoer auswirkt. „Die Verwaltung schuldet uns noch eine umfassende Darstellung, wie sich die neue Grundsteuer genau verteilt. Leider hatte die Landesregierung versäumt hier eine frühzeitige Regelung zu schaffen sowie es andere Bundesländer getan haben.“

 

Abschließend betont Baer, dass die Diskussion über die Grundsteuer sachlich und auf Basis fundierter Fakten geführt werden solle. „Bevor man bei den Bürgerinnen und Bürgern Angst schürt, sollte man sich auf nachvollziehbare Fakten stützen. Es ist irreführend, wenn behauptet wird, dass die Stadt hier versteckte Steuererhöhungen plant“, sagt Baer. „Denn die Grundsteuerreform ist per Gesetzbeschluss aufkommensneutral. Über eine davon unabhängige Grundsteuererhöhung kann der Stadtrat natürlich dennoch beraten.“

 

Pressemitteilung des Landtagsabgeordneten Alexander Baer

 

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