Pilze und Insekten benötigen sie als Lebensraum, Höhlenbrüter schätzen sie als Nistplatz, Säugetiere und Reptilien nutzen sie als Tagesversteck oder Überwinterungsquartier: absterbende oder tote Bäume sind für den Natur- und Artenschutz unverzichtbar. Der Landesverband Lippe achtet in seinen Wäldern seit jeher auf einen hohen Anteil an stehendem und liegendem Tot- und Altholz, er nimmt regelmäßig an Altholz- und Biotopbaum-Förderprogrammen teil. 2019 erhält er abermals 250.000 Euro Fördergeld aus einem Programm der Generaldirektion der EU-Kommission für den Bereich Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (ELER), in Co- Finanzierung mit dem Land Nordrhein-Westfalen.
Bei einem Gang durch das Beller Holz suchten kürzlich Hans-Ulrich Braun, Leiter der Forstabteilung des Landesverbandes Lippe, und Lisa Schäfer, beim Regionalforstamt OWL des Landesbetriebes Wald und Holz NRW u. a. für Förderung verantwortlich, Bäume aus, die für das aktuelle Förderprogramm geeignet sind: Buchen, Eichen, Eschen, teils mächtige, so genannte Uraltbäume, manche bereits tot und im Zerfall begriffen, andere absterbend, wieder andere bereits am Boden liegend, mit Pilzen übersät. Braun ermittelte jeweils den Umfang des Baumes, seinen Holzwert und trieb zur Markierung einen dicken Nagel in den Stamm.
Schäfer notierte auf ihrem Tablet die ermittelten GPS-Koordinaten, sowie Baumart, Holzwert und Charakteristika, wie z. B. ob es sich um stehendes oder liegendes Biotopholz handelt, oder ob Höhlen vorhanden sind. Grundlage des Programms ist eine vorher durchgeführte Biotopbaumkartierung durch Fachleute. Maximal 20 Bäume je Hektar sind förderfähig, Voraussetzung ist, dass sie sich in einem Naturschutzgebiet befinden. 692 wertvolle Biotopbäume haben die beiden Forstpraktiker auf einer Fläche von rund 60 Hektar definiert.
„Der Landesverband Lippe finanziert seine Kulturinstitute und die Kulturförderung in Lippe fast ausschließlich über selbst erwirtschaftete Einkünfte, die Forsten sind dabei eine wesentliche Einnahmequelle. Deshalb ist es für uns wichtig, dass wir für die Ausweisung von Altholz- und Biotopbäumen Fördergelder als Ausgleich für entgangene Einnahmen erhalten“, betont Braun. Der Landesverband sei dankbar, dass Europäischen Union und Landesregierung gemeinsam regelmäßig Programme dazu auflegen. Das zur Verfügung gestellte Fördergeld sei gut investiert:
„Die ausgewählten Bäume werden nicht genutzt, sie können alt werden, absterben und schließlich als totes Holz den Naturkreislauf bereichern.“ Alle Bäume befinden sich fernab von Wanderwegen im Bestand – „aus Verkehrssicherungsgründen, damit für Wanderer oder Spaziergänger keine Gefahr, z. B. durch herabstürzende Äste oder umfallende Stämme, entsteht“, so Braun. Weitere Infos bei der Europäischen Union:
https://ec.europa.eu/info/departments/agriculture-and-rural-development_de#contact.