Die SPD hat Anfang März den Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des § 219a des Strafgesetzbuches eingebracht. Sie stellt damit indirekt den schwierigen Kompromiss zum Thema Schwangerschaftsabbruch in Frage. Für den heimischen CDU-Bundestagsabgeordneten Christian Haase steht fest: Das Werbeverbot für den Schwangerschaftsabbruch nach § 219a StGB soll unverändert bestehen bleiben. „Es kann nicht sein, dass mit der Notlage einer Frau auf diese Art und Weise umgegangen wird. Man kann einen Schwangerschaftsabbruch nicht bewerben, als handele es sich um eine normale Dienstleistung eines Arztes wie eine Schönheits-OP. Das widerspricht meinem inneren Wertekompass. Die CDU ist und bleibt die Partei des Lebensschutzes.
Mir ist wichtig, dass jede schwangere Frau Zugang zu einer guten und ergebnisoffenen Beratung hat. Hier leisten die auf örtlicher Ebene angesiedelten sozialen Beratungsstellen gute Arbeit. Nur dieses vertrauensvolle Gespräch wird der psychischen Belastung gerecht, die ein Schwangerschaftskonflikt für Frauen bedeutet. Im geschützten Raum kann die schwangere Frau ihre Fragen klären, sich fundiert beraten lassen und dann eine selbstbestimmte Entscheidung treffen. Diese Hilfe wird Frauen und der Schwere des Konfliktes gerecht – Werbung für ein Geschäft zur Tötung ungeborenen Lebens dagegen nicht. Jede Frau hat also schon jetzt die Möglichkeit alle Informationen ohne Probleme zu bekommen. Das Verhalten der SPD ist unnötig und nicht akzeptabel. Es widerspricht dem Geist des Koalitionsvertrags. Das ist ein denkbar schlechter Auftakt einer vertrauensvollen Zusammenarbeit“, erklärt Haase.