Frühlingswetter, die Sonne scheint. Da juckt es so manchen Gärtner in den Fingern, wenn es um den Hecken- und Baumschnitt geht. Die Zeit dafür ist jetzt aber zu Ende. Denn zwischen dem 1. März und dem 30. September gilt nach Paragraph 39 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ein Fäll- und Schnittverbot für Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze. Darauf weist jetzt die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Lippe hin.
„Der Paragraph wurde erlassen, um Brut- und Niststätten von Vögeln und anderen Tieren nicht zu gefährden“, erläutert Bernd Mühlenmeier vom Kreis Lippe. Wer gegen den Bestandsschutz verstößt, handelt ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld belegt werden. Das Verbot gilt sowohl für die freie Landschaft als auch für den Siedlungsbereich. Mühlenmeier weist aber auch auf die Ausnahmen hin: „Erlaubt sind dagegen schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses der Pflanzen. Diese Schnitte werden aber meistens erst Mitte Juni bis Ende Juli durchgeführt, auch hierbei sind Nester und eventuell noch brütende Vögel zu schonen“. Damit es zu keinen Verstößen kommt, kann der Experte beim Kreis Lippe um Rat gefragt werden. Mühlenmeier ist unter (05231) 62-6310 oder b.muehlenmeier@kreis-lippe.de erreichbar.