Ab dem 1. Juli 2018 tritt auch in Deutschland die EU-weit einheitliche Pauschalreiserichtlinie in Kraft. Betroffen sind nicht nur Reisebüros und -veranstalter. „Online-Portale, Hoteliers und andere in der Touristik tätige Unternehmen sowie kommunale Verwaltungen können ebenfalls – auch unwissentlich – zum Veranstalter werden“, informiert Maria Klaas, Geschäftsführerin der Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold (IHK Lippe).

 

Die Richtlinie definiert den Begriff der Pauschalreise neu: Sie ist ein Vertrag aus mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für die gleiche Reise. Allein durch die Verwendung der Begriffe „Pauschale“, „Paket“ oder „Arrangement“ wird ein Angebot automatisch zur Pauschalreise. Des Weiteren wird die Verjährungsfrist auf zwei Jahre ab Reiseende ausgedehnt.

 

Beherbergungsbetriebe können zum Beispiel zum Reiseveranstalter werden, wenn sie mehrere Leistungsbestandteile kombinieren und als „Paket“ anbieten. Sie können aber auch Vermittler sein, wenn sie neben der Übernachtung zugleich andere Anbieter vermitteln wie eine Stadtführung oder Eintrittskarten. Ausgenommen von den neuen Regelungen zur Pauschalreise bleiben Tagesreisen (weniger als 24 Stunden, keine Übernachtung) mit einem Reisepreis pro Person von unter 500 Euro.

 

Außerdem wird eine neue Kategorie der Vermittlung „verbundener Reiseleistungen“ eingeführt. Das sind separate Verträge über mindestens zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen. Die wichtigsten Neuerungen bestehen in der Erweiterung der vorvertraglichen Informationspflichten insbesondere für Reisebüros. Die Vermittler brauchen zudem zukünftig eine eigene Insolvenzabsicherung, wenn bei der Vermittlung verbundener Reiseleistungen Zahlungen von Kunden entgegengenommen werden. Dies gilt nicht für die Vermittlung von Einzelleistung oder Pauschalreisen.

 

Ziel der neuen Richtlinie ist zum einen der Verbraucherschutz. Zum anderen soll für gleiche Wettbewerbsbedingungen sowohl zwischen On- und Offlinebuchungen als auch in Europa gesorgt werden.

IHK-Merkblätter sind unter www.detmold.ihk.de Recht und Steuern – Merkblätter – P zu finden.