Kostenfreie Online-Beratung der Verbraucherzentralen Bielefeld und Detmold. Fachleute beantworten Verbraucherfragen. Viele Menschen sind aufgrund von Alter oder Krankheit oder nach einer Operation auf Hilfsmittel angewiesen. Dafür stellen behandelnde Ärzt:innen eine Verordnung aus. Aber was ist nun zu tun? Wie kommen Betroffene an das passende Hilfsmittel? An wen kann man sich wenden, wenn man mit der Versorgung unzufrieden ist?

 

Wie kann man sich wehren, wenn die Krankenkasse das benötigte Hilfsmittel ablehnt? Diese und andere Fragen zum Thema Hilfsmittel beantworten die Verbraucherzentralen Bielefeld und Detmold zusammen mit externen Fachleuten ( Frau Anne-Christine Paul-Rechtsanwältin für Sozialrecht, Anja Düvel-Wedeck-Pflegestützpunkt Kreis-Lippe, Mesut Can- EUTB Teilhabeberatung Bielefeld) am: Dienstag, den 16. November 2021 um 18:00 Uhr online.
 

Damit die Krankenkasse ein Hilfsmittel genehmigt, benötigen Versicherte zunächst eine Verordnung (Rezept) ihrer Ärzt:innen, erläutert Brigitte Dörhöfer Beratungsstellenleiterin in Detmold. Sollte ein ganz bestimmtes Hilfsmittel erforderlich sein, kann der Arzt oder die Ärztin dies mit der Hilfsmittelnummer genau bezeichnen. Bei einer dauerhaften Krankheit, die immer das gleiche Hilfsmittel erforderlich macht (etwa Diabetes oder Inkontinenz), gibt es auch die Möglichkeit einer sogenannten Dauerverordnung, zum Beispiel über zwölf Monate. Die Verordnung legt man im Sanitätshaus, in der Apotheke oder beim Hörgeräteakustiker vor. Von dort geht die Verordnung zur Genehmigung an die Krankenkasse.

 

Nicht immer wird das gewünschte Hilfsmittel gewährt, so Petra Schwenk von der Verbraucherzentrale Bielefeld. Denn die gesetzlichen Krankenkassen müssen festgelegten Kriterien folgen. Das Hilfsmittel muss erforderlich sein, das heißt “ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig” sein. Sind Versicherte mit der Hilfsmittel-Genehmigung unzufrieden, können sie sich dagegen wehren. Zunächst kann man Widerspruch bei der Krankenkasse erheben. Hat dies keinen Erfolg, können Betroffene beim Sozialgericht klagen. Für beide Fälle gilt eine Frist von einem Monat.
 

Was zahlt die Krankenkasse, was nicht?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Anschaffungskosten und auch Zusatzkosten für notwendige Änderungen, Instandsetzung, Wartung oder Ersatzbeschaffung – jedoch nur für das medizinisch erforderliche Hilfsmittel. Kosten, die durch Sonderwünsche entstehen, übernehmen die Kassen nicht. Weiterführende Infos : https://www.verbraucherzentrale.nrw/verbraucherzentrale/hilfsmittel-von-der-krankenkasse-beratung-der-verbraucherzentrale-nrw-64429.

verbraucherzentrale.nrw/beratungsstellen/bielefeld
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Anmeldung: Dienstag 16. November 2021, 18:00 – 19:30 Uhr unter http://www.verbraucherzentrale.nrw/node/65310.