Das Ministerium für Verkehr teilt mit:

Das Land, die kommunalen Spitzenverbände und die Branchenverbände Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen (NWO) haben Hinweise und Verhaltensregeln für einen besseren Infektionsschutz im Schülerverkehr erarbeitet. Für diese Hinweise startet jetzt die Kommunikation. Durch die schrittweise Aufnahme des Schulbetriebs ab Donnerstag (23. April 2020) in Nordrhein-Westfalen werden Schülerinnen und Schüler wieder mit Bus und Bahn zur Schule fahren. Die erarbeiteten Hinweise und Verhaltensregeln sollen allen Beteiligten als Orientierungshilfe insbesondere für das Verhalten von Schülerinnen und Schülern bei den Fahrten zur Schule dienen. Ziel ist es, die Ansteckungsgefahr so gering wie möglich zu halten. Schülerinnen und Schüler werden im Vorfeld insbesondere über Social Media informiert.

 

Eine der dringenden Empfehlungen ist das Tragen von selbst mitgebrachten Alltagsmasken, sogenannte Mund-Nasen-Masken. Die ab Montag (27. April) in Nordrhein-Westfalen bestehende Pflicht, im ÖPNV und beim Einkaufen eine Mund-Nasen-Bedeckung bzw. eine sogenannte Alltagsmaske zu tragen, gilt ab diesem Zeitpunkt auch für den gesamten Schülerverkehr. Darauf haben sich die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz sowie die Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen sowie dem Saarland heute verständigt.

 

Zur schrittweisen Aufnahme des Schulbetriebs ab Donnerstag wird beim Einsteigen in Bus oder Straßenbahn darum gebeten, ausreichend Abstand zu halten, damit es nicht zu Gedränge kommt. Um das Corona-Virus weiterhin erfolgreich zu bekämpfen, appellieren das Land, die kommunalen Spitzenverbände und die Branchenverbände, die Hygieneregeln auf Grundlage der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, wie das Husten und Niesen in die Ellenbeuge, einzuhalten. Schülerinnen und Schüler sollten überlegen, ob sie die Schule auch mit dem Fahrrad oder zu Fuß erreichen können, wenn für den Weg zur Schule nicht zwingend der ÖPNV oder der Schülerspezialverkehr genutzt werden muss. Die Verkehrsunternehmen werden dazu aufgerufen, Hygienemaßnahmen in den Bussen zu verstärken und die Infektionsgefahr auch für Busfahrerinnen und Busfahrer so gering wie möglich zu halten.

 

Hinweise und Verhaltensregeln für die Schülerbeförderung im ÖPNV/Schülerspezialverkehr

 

des Städtetages Nordrhein-Westfalen, des Landkreistages Nordrhein-Westfalen, des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen,

 

der Landesgruppe Nordrhein-Westfalen im Verband deutscher Verkehrsunternehmen, des Verbandes nordrhein-westfälischer Omnibusunternehmen,

 

des Ministeriums für Schule und Bildung, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

 

Schülerinnen und Schüler:
 Ab dem 27.04. gilt auch im Schülerverkehr die Maskenpflicht. Bis dahin bitten wir Sie, freiwillig eine Community-Maske entsprechend der dringenden Empfehlungen der Landesregierung zu tragen. Community-Masken sind einfache Mund-Nasen-Masken, wie beispielsweise selbstgenähte Masken aus Baumwolle. Diese sind selbst zu besorgen oder herzustellen.

 

Bitte
 überlegen Sie, ob sie zwingend den ÖPNV/Schülerspezialverkehr nutzen müssen oder ob Sie die Schule auch zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können.

 vermeiden Sie unbedingt Gedränge beim Einstieg und Ausstieg. Achten Sie auch an Haltestellen auf Abstände. Wenn ein separates Ein- und Aussteigen nicht möglich ist, gilt: Lassen Sie erst mit ausreichendem Abstand aussteigen und steigen dann ein. Nehmen Sie in Schulbussen die Sitzplätze geordnet ein – beginnen Sie am hinteren Ende des Fahrzeugs und setzen sich auf die Fensterplätze bis nach vorne.

 steigen Sie bei Nutzung des ÖPNV nicht mehr in den Bus ein, wenn der Bus seine Corona-bedingte maximale Kapazität erreicht hat und weichen nach Möglichkeit auf den nächsten Bus aus.

 lassen Sie bei Zweiersitzen nach Möglichkeit einen Sitzplatz frei, auch wenn Sie eine Community-Maske tragen. Vermeiden Sie Gespräche von Person zu Person.

 nehmen Sie vor Abfahrt des Busses die Sitzplätze ein und verlassen diese erst nach Halt des Busses wieder, um unnötige Berührungen mit Haltestangen und –griffen zu vermeiden. Das Tragen von Handschuhen kann hilfreich sein.

 folgen Sie den Anweisungen des Betriebspersonals.

 bedienen Sie die Türöffnungsknöpfe im ÖPNV nur, wenn die Tür an der Haltestelle nicht automatisch öffnet.

 essen und trinken Sie im Bus oder der Bahn nicht.

 berühren Sie sich nicht untereinander und unterlassen möglichst Berührungen in Ihrem Gesicht, um etwaige Krankheitserreger nicht über die Schleimhäute von Augen, Nase oder Mund aufzunehmen.

 folgen Sie der Empfehlung, Smartphones / Displays regelmäßig zu reinigen.

 halten Sie die Husten- und Niesetikette unbedingt ein. Husten oder niesen Sie in die Ellenbeuge – auch wenn Sie eine Community-Maske tragen. Wenden Sie sich beim Husten und Niesen von anderen Personen ab.

 waschen Sie sich bei Ankunft in der Schule als Erstes die Hände gründlich mit Wasser und Seife (mind. 20 Sekunden).

 

Verkehrsunternehmen:

 Die Verkehrsunternehmen ergreifen Maßnahmen zur Abschirmung der Fahrerin bzw. des Fahrers von den Fahrgasträumen. Sofern das Verkehrsunternehmen keine entsprechenden Maßnahmen zur Abschirmung der Fahrerin bzw. des Fahrers ergriffen hat, ist der Einstieg bzw. Ausstieg nur durch die mittlere bzw. hintere Tür möglich. Ferner wird in diesem Fall die erste Sitzreihe hinter der Fahrerin oder dem Fahrer wird durch Flatterband oder mit stabiler, klarer Plastikfolie abgesperrt.

 Für eine fachgerechte Reinigung von Haltestangen und –griffen ist zu sorgen. Eine Erhöhung des Reinigungsintervalls wird angeregt.
 Für die Öffnung der Türen an jeder Haltestelle wird gesorgt, um die Bedienung von Türöffnungsknöpfen zu vermeiden.
 Informationen sollen im Fahrzeug sowie an Haltestellen / Haltestellenanzeigen (DFI) aushängen. Auch Social-Media-Kanäle und weitere Onlinekommunikationsangebote sind nach Möglichkeit zu nutzen.
 In den Fahrzeugen erfolgen in regelmäßigen Abständen möglichst einheitliche, automatisierte Hinweisdurchsagen.

 

Schulträger / Schulen:
 Informationen zum Verhalten im Schulbus sollen über eine Schulmail bzw. durch klassenweise Information im Vorfeld an die Schülerinnen und Schüler verteilt werden.
 Damit sich die Schülerinnen und Schüler bei Ankunft in der Schule als Erstes die Hände waschen können, werden die entsprechenden Regelungen (Wegeführungen etc.) von der Schule getroffen.