Das Corona-Soforthilfe-Programm ist ausgelaufen. Als Folgeprogramm soll in dieser Woche die „Corona-Überbrückungshilfe“ starten. Für die Berechnung der möglichen Förderung in den Monaten Juni bis August hat die Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold (IHK Lippe) ein Excel-Tool veröffentlicht.
Von der Corona-Krise besonders hart getroffene kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler im Haupterwerb können für die Monate Juni, Juli und August Zuschüsse beantragen. Die Grundvoraussetzung: In den Monaten April und Mai müssen sie durchschnittlich einen Umsatzeinbruch von mind. 60 Prozent erlitten haben. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Zahl der Beschäftigten, der Höhe des Umsatzrückgangs in den Antragsmonaten (mind. 40 Prozent gegenüber dem Vergleichsmonat 2019) und der Höhe der anrechenbaren Fixkosten. Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten und besonders hohen Fixkosten können eine Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen.
Die Berechnung der möglichen Zuschüsse ist entsprechend komplex. Dafür hat die IHK Lippe ein Excel-Tool auf der Homepage (www.detmold.ihk.de – Nr. 4822466) veröffentlicht. Es berücksichtigt die unterschiedlichen Fallkonstellationen des Förderprogramms bis hin zu den Ausnahmeregelungen bei besonders hohen Fixkosten.
Die IHK Lippe informiert Unternehmen aus Lippe während der Geschäftszeiten über eine eigene Telefon-Hotline (05231 / 7601–94) über das Förderprogramm und die Antragsvoraussetzungen. Die Antragstellung erfolgt zwingend über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer und soll ab dem 10. Juli 2020 möglich sein.