Volker Steinbach, Präsident der IHK Lippe zu Detmold (IHK Lippe) fasst die beschlossenen Änderungen im Infektionsschutzgesetz aus dieser Woche kurz und knapp zusammen: ungerecht und schwer zu kommunizieren. Der IHK-Präsident fragt sich deutlich, ob unternehmerische Verantwortung und Selbstinteresse der Unternehmen an einem effektiven Pandemieschutz denn gar nichts zählen. „Viele der extremst betroffenen Branchen legen seit über einem Jahr ausgetüftelte Schutzkonzepte vor“, so Steinbach weiter, „was aber einfach nicht berücksichtig wird. Vielmehr tragen die so schon existenziell bedrohten Branchen weiter die schwere Last – trotz Teststrategien.“
Mit Blick auf die kommenden Wochen kommentiert Steinbach die Änderungen am Infektionsschutzgesetz, gerade im Hinblick auf die Bundesnotbremse, wie folgt weiter: „Mit diesen Maßnahmen unternimmt die Politik einen – hoffentlich letzten – Kraftakt, um die Pandemie in den Griff zu bekommen. Leider erfolgt dies im Wesentlichen wieder auf Kosten der bereits seit Monaten geschlossenen Branchen im Handel, in der Gastronomie, in der Veranstaltungs- und Messebranche sowie im Tourismus. Es fehlen gerade hier Planbarkeit, Sicherheit und Perspektive! Das reicht nicht – zumal ein Teil der arg gebeutelten Branchen zuletzt mit Modellprojekten endlich Öffnungsperspektiven vor sich sah.“
Die IHK Lippe befürchtet ohnehin, dass für viele stark angeschlagene Unternehmen diese wiederholte Durststrecke zu viel sein könnte. Es darf nämlich nicht darüber hinwegtäuschen, dass ein Lieferservice in der Gastronomie sowie Click & Meet mit Testpflicht im Einzelhandel den Unternehmern keine Chance auf kostendeckende Einnahmen verschaffe. Ganz zu schweigen von der Reise- und Veranstaltungswirtschaft, in der seit 14 Monaten der Umsatz fast gleich null ist. „Dies stellt“, so IHK-Hauptgeschäftsführer Axel Martens, „für viele Unternehmen das Lebenswerk infrage. Sie stehen mit dem Rücken zur Wand und drohen ihre Existenz zu verlieren.“
Die IHK Lippe fordert vehement, dass Corona-Verlierer auch entsprechend zu entschädigen sind. Die betriebswirtschaftlich schwierige Situation der Unternehmen ist nicht auf unternehmerisches Handeln zurückzuführen, sondern pandemiebedingt. Die aktuell mögliche Fixkosten-Erstattung durch die Überbrückungshilfe III gleicht das nicht aus. Die Unternehmerinnen und Unternehmer benötigen schließlich auch Geld für den Lebensunterhalt sowie ihre soziale Absicherung.
Steinbach und Martens stimmt positiv, dass immerhin auf den letzten Metern noch Möglichkeiten für Click & Collect und auch Click & Meet in das Gesetz aufgenommen worden sind. Auch sind einige Ungereimtheiten bei den körpernahen Dienstleistungen ausgeräumt worden. Außerdem gäbe es nun hoffentlich schnell zumindest bundeseinheitliche Regeln, die auch räumliche Rechtssicherheit brächten. Beide betonen, dass außerdem viele Unternehmen bereit stehen, um gemeinsam mit den Betriebsärzten kurzfristig beim Impfen die Verfahren zu beschleunigen.